Erbbetrug?
Hi vllt. kann mir jemand helfen!
Und zwar haben sich meine Oma und meine Mama vor längerer Zeit zerstritten. Daher hat meine Oma mich als Alleinerbin eingesetzt und ersatzweise meine Tochter. Mein Opa ist vor ca. 3 Jahren gestorben. Meine Mutter und Ich waren immer da für beide! Habe meine Kindheit dort verbracht meinen Opa gepflegt! Meine Mama war regelmäßig bei ihr. Meine Oma ist vor 1 Jahr umgekippt und war bewusstlos zu Hause gelegen. Wir haben den RTW angefordert, danach war sie nicht mehr die alte! Meine Mama war plötzlich die böse! Ich hab das dann weit entfernten Verwandten erzählt, da sie mit Oma Kontakt hatten, und dachte mir vllt. können die helfen dass sie sich wieder vertragen, weil Oma nicht mit sich reden lies. Naja die haben sich jetzt in das Leben meiner Oma eingeschlichen! Meine Oma will von mir auch nichts mehr wissen und hat mich enterbt und alles ihnen überschrieben! Weiß jemand einen Rat, was ich tun kann?
LG
6 Antworten
Nichts.
Die Oma findet die anderen jetzt besser und hat dann sogar schon geschenkt, wenn sie es überschrieben hat.
Wenn die Oma in den nächsten 10 Jahren stirbt, kann deine Mutter den Pflichtteil aus der Schenkung holen und sie hat halt auch noch einen Pflichtteil.
Es gibt also 2 Testamente, eins in dem du Alleinerbe bist und eins in dem die Verwandten erben.
Wenn man nachweisen kann, dass deine Oma nicht zurechtnungsfähig ist, könnte man dann das Testament anfechten. Vielleicht ist das Testament auch nicht gültig , wiel nicht handgeschrieben mit vollständiger Unterschrift.
Abe wenn alles stimmt, dann hat deine Mutter wenigstens den Pflichtteilsanspruch, was 50 % vom Besitz deiner Oma in Geldwert wäre.
Ich gehe davon aus, dass deine Großeltern kein Berliner Testament aufgestellt haben.
Wenn das nicht der Fall ist und man hat alles der Oma überlassen, den ganzen Besitz vom Opa, dann sollte deine Mutter jetzt noch den Pflichtteil von Opa einfordern. Das kann man 3 Jahre nach den Erbfall machen.
Noch lebt die Oma noch - bring dich wieder in ihr Leben ein damit sie ihr Testament nochmals ändert.
Solchen Einfluss können die entfernten Verwandten nur haben, wenn sie der Oma JETZT zur Seite stehen. Hier interessiert niemand mehr was ihr euch früher mal gekümmert habt.
Zwischen dem Streit Mutter und Tochter muss noch mehr stehen wie nur ein RTW. Was kam danach, konnte deine Mutter vielleicht nicht auf die nun veränderte Psyche der Oma eingehen?
Falls Opa und Oma ein Berliner Testament hatten - vielleicht liegt der Tod des Opas noch in der Frist für die Tochter ihren Pflichtteil einzufordern.
Solange Oma noch geschäftsfähig ist - kann sie ihr Testament ändern so oft sie lustig ist und auch über ihr Eigentum kann sie frei verfügen.
Na ja, ob Testament rechtskräftig werden wird- steht ja in den Sternen.
Aber wenn eine vielleicht altersstarrsinnige Mutter beginnt komisch zu werden - fange ich als Tochter lieber auch an komisch zu werden, bevor Mutter alles verschenkt hat und noch 10 Jahre lebt.
Also das Testament von Oma und Opa war so geregelt, dass wenn einer von beiden stirbt, er dann der Alleinerbe ist, und das Eigentum dann vererben kann wem er will. Mir geht es hier auch nicht um ihr Geld oder ihr Besitz, ich bin der Meinung, dass meine Oma nicht weiß was sie da macht! Nach dem sie umgefallen war, hat sie eine aggressive Wesensveränderung bekommen. Im KH Bericht stand starke Verkalkung im Gehirn. Laut Ärzte keine Demenz... Davor war sie total lieb, und jetzt beschuldigt sie Menschen sie beklaut zu haben usw ...
Die Frage, ob es an der Zeit wäre hier das Betreuungsgericht einzuschalten. Und vielleicht schon Arztberichte sammeln.
Die "alte" Oma wirst du vermutlich nicht mehr zurück bekommen. Vielleicht mit dem eigenen Arzt reden - manchmal hilft es die Situation einfach nur zu verstehen - um zB unnötige Kämpfe überhaupt nicht zu führen.
Existiert ein Testament
Ja
Dann verstehe ich die Frage nicht... Und es ist im Testament doch schon alles geklärt...
Und wo genau ist hier der Erbbetrug?
So eine Behauptung aufzustellen ist ziemlich gewagt.
Es war keine Behauptung sondern eine Frage! Weil ich meine Oma so nicht kenne!
Du solltest ihr Testament lesen....
Es liegt doch kein Betrug vor... Wenn ein Mensch sich veraendert. .
Hab ich
Der letzte Satz stimmt nicht: Wenn es ein "Berliner Testament" gibt, kann die Oma das nach Opas Tor nur ändern oder widserrufen, wenn ihr das im Testament ausdrücklich erlauibt ist. Andernfalls bleibt das B.T. bestehen und das von der Oma jetzt nei abgefasste Testament wäre unwirksam.
Aber ungeachte all dessen: Wenn die Oma tatsächlich andere wirksam zu Erben eingesetzt haben sollte, h#tte die Tochter der Oma, also die Mutter der FS als alleinige gesetzliche Erbin Anspruch aufihren Pflichtteil. Das bedeutet, dass die Mutter nach Omas Tod von den eingesetzten Erben die Hälfte des Wertes des Nachlasses der Oma in Geld (nicht als Beteiliigung an den Nachlassgegenständen) verlangen kann. Da diese Erben vermutlich dieses Gels nicht aufbringen können, werden sie mit der Muitter darüber reden müssen, wie sie sich ihrer Pflichtteilsschuld entledigen können. Falls sie bereit sind, das ihnen zugewendete Erbe der Oma auszuschlagen (um der Geldschild für den Pflichtteil zu entgehen !), würde - da die Oma wohl kaum einen ersatzerben für diesen Fall bestimmt haben wird - die gesetzliche Erbfolge eintreten und deine Mutter Alleinerbin werden. Dann müsstest du dich mit deiner Mutter darüber einigen, ob sie dir davon etwas abgibt. Eigene Ansprüche hättest du nur, wenn deine Mutter nicht mehr lebte und du erbrechtlich an ihre Stelle trätest.,