Vertragsstrafe wegen Probearbeit bei der Konkurrenz?

Familiengerd  02.07.2020, 12:50

Gab/gibt es beim bestehenden Arbeitsverhältnis eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist? Das ist bedeutsam für die Gültigkeit der Klausel wegen der Höhe der Vertragsstrafe!

K152001 
Beitragsersteller
 03.07.2020, 01:28

6 Monate Probezeit, 2 Wochen Kündigungsfrist

6 Antworten

Diese Klausel zur Vertragsstrafe ist insgesamt unwirksam!

Die Klausel sieht für ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten (Nicht-Aufnahme der Arbeit, Nicht-Einhaltung der Kündigungsfrist, Anlass zu außerordentlicher Kündigung) eine Vertragsstrafe vor; das ist so weit rechtlich auch in Ordnung.

Allerdings wird als Höhe der Vertragsstrafe ein Brutto-Monatslohn festgelegt - und hier liegt der Haken: Du hattest eine Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen!

Denn bei der Höhe der Vertragsstrafe nach dieser Klausel wird diese kurze Kündigungsfrist während der Probezeit nicht berücksichtigt. Die Vertragsstrafe darf aber nur in Höhe des Monatsentgelts festgelegt werden, die der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist entspricht: für den Fall der vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit hätte wegen der Kündigungsfrist von 2 Wochen eben nur ein Monatsentgelt entsprechend diesen 2 Wochen festgelegt werden dürfen und nicht ein ganzes Monatsentgelt!

Die Klausel hat damit eine in dieser Höhe nicht erlaube - nämlich zu hohe - Vertragsstrafe auch für die Zeit der Geltung einer verkürzten Kündigungsfrist festgelegt. Darum ist die Klausel zur Vertragsstrafe insgesamt unwirksam.

Für die nach dem Vertrag nicht erlaubte Ausübung einer Nebentätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen sieht die Klausel keine Vertragsstrafe vor; darum kann bei Verstoß gegen dieses Verbot auch keine Vertragsstrafe verhängt werden.

Solche Klauseln sind grundsätzlich möglich.

Allerdings muss es hierfür einen sachlichen Grund geben.

Bedeutend wäre dies für einen Entwicklungsingenieur, welcher Betriebsgeheimnisse und Techniken kennt und diese nicht zur Konkurrenz tragen soll.

Bei einer Pizzeria ist dies jedoch kaum vorstellbar, eine solche Klausel wäre sicherlich sittenwidrig und damit unwirksam.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
 nun mache ich mir sorgen das ich eine Vertragsstrafe bekomme in Höhe eines Bruttolohns / Monat.
In meinen Arbeitsvertrag steht das ich nicht bei der Konkurrenz arbeiten darf.

.

Wenn es keine vertragliche Vereinbarung über eine Vertragsstrafe (Höhe) gibt, gibt es auch keine Vertragsstrafe.

Dein Arbeitgeber kann Dich wegen diese Verhaltens abmahnen. u.U. auch kündigen, da sehr wahrscheinlich das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung finden wird.

GutenTag2003  01.07.2020, 21:42

Nachfrage:

Fanden die Probetage in Deiner arbeitsfreien Zeit statt ?

K152001 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 21:43
@GutenTag2003

an den Tagen der Probearbeit musste ich nicht bei meinen Arbeitgeber arbeiten, also ja.

GutenTag2003  01.07.2020, 21:47
@K152001

Dann kann finanziell nichts gekürzt / genommen werden.

K152001 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 21:32

Die Vertragsstrafe ist in Höhe eines Bruttolohn im Monat festgesetzt.

Ein Freund meinte aber das da nicht passieren kann, weil ich keinen Arbeitsvertrag mit der anderen Pizzeria habe, sondern nur Probe gearbeitet habe.

GutenTag2003  01.07.2020, 21:35
@K152001

Nun ja,das Wort Probearbeit enthält "arbeit". Im Vertrag steht sicher nicht "Arbeit gegen Entgelt"

Da Du aber den Job wechselst gehört die Probearbeit (heute) zur Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz dazu.

Das ist Dir erlaubt, ohne dass deswegen eine Vertragsstrafe folgen darf.

K152001 
Beitragsersteller
 01.07.2020, 21:37
@GutenTag2003

Ich schicke ein paar Bilder rein, damit könnt ihr sicherlich mehr anfangen

Auch wen das im Vertrag steht muss dass nicht erlaubt sein den damit könntest du niemals Dan wo anders in dem metie arbeiten also denke ich eher das das eher eine der unwirksameren Klausel in Arbeitsverträge sind.

Und einfach dein lohn kürzten ist auch nicht oder steht da eine Vertragsstrafe von------

GutenTag2003  01.07.2020, 21:39
 den damit könntest du niemals Dan wo anders in dem metie arbeiten 

Wenn der Arbeitsvertrag endet, ist selbstverständlich auch mit solch einer Klausel, danach Arbeit in der Branche möglich.

herakles3000  01.07.2020, 21:50
@GutenTag2003

Und wie soll man sich Dan da bewerben bevor der Vertrag endet ?

ERs hat niemand das recht zu verlangen das man erst arbeitslos sein mus um sich wo anders zu bewerben-

Familiengerd  02.07.2020, 12:43
@herakles3000
Und wie soll man sich Dan da bewerben bevor der Vertrag endet ?

Was hat "Bewerben" mit "Probearbeit" zu tun?!?

Das Probearbeiten ist sowieso eine totale Unsitte geworden; dafür ist schließlich di9e Probezeit da!!

ich denke, da passiert nix