Vertragsstrafe wegen Probearbeit bei der Konkurrenz?
Guten Abend,
ich arbeite bei einer Pizzeria, wollte jedoch den Arbeitgeber wechseln und habe bei einer anderen Pizzeria in der gleichen Stadt, zwei Tage Probearbeit gehabt.
Der Filialleiter meines Arbeitgebers hat dies erfahren, nun mache ich mir sorgen das ich eine Vertragsstrafe bekomme in Höhe eines Bruttolohns / Monat.
In meinen Arbeitsvertrag steht das ich nicht bei der Konkurrenz arbeiten darf.
Hier noch ein paar Details:
-Es ist ein Minijob
-Es blieb bei der Probearbeit, Arbeitsvertrag erst nach Ende der Kündigungsfrist bei meinen derzeitigen Arbeitgeber (Kündigungsfrist endet zum 14.7.2020)
-Probearbeit war am 28.6.20 und 29.6.20
Ich bedanke mich im Voraus für Antworten. :)
Gab/gibt es beim bestehenden Arbeitsverhältnis eine Probezeit mit verkürzter Kündigungsfrist? Das ist bedeutsam für die Gültigkeit der Klausel wegen der Höhe der Vertragsstrafe!
6 Monate Probezeit, 2 Wochen Kündigungsfrist
6 Antworten
Diese Klausel zur Vertragsstrafe ist insgesamt unwirksam!
Die Klausel sieht für ein bestimmtes vertragswidriges Verhalten (Nicht-Aufnahme der Arbeit, Nicht-Einhaltung der Kündigungsfrist, Anlass zu außerordentlicher Kündigung) eine Vertragsstrafe vor; das ist so weit rechtlich auch in Ordnung.
Allerdings wird als Höhe der Vertragsstrafe ein Brutto-Monatslohn festgelegt - und hier liegt der Haken: Du hattest eine Probezeit mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen!
Denn bei der Höhe der Vertragsstrafe nach dieser Klausel wird diese kurze Kündigungsfrist während der Probezeit nicht berücksichtigt. Die Vertragsstrafe darf aber nur in Höhe des Monatsentgelts festgelegt werden, die der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist entspricht: für den Fall der vertragswidrigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit hätte wegen der Kündigungsfrist von 2 Wochen eben nur ein Monatsentgelt entsprechend diesen 2 Wochen festgelegt werden dürfen und nicht ein ganzes Monatsentgelt!
Die Klausel hat damit eine in dieser Höhe nicht erlaube - nämlich zu hohe - Vertragsstrafe auch für die Zeit der Geltung einer verkürzten Kündigungsfrist festgelegt. Darum ist die Klausel zur Vertragsstrafe insgesamt unwirksam.
Für die nach dem Vertrag nicht erlaubte Ausübung einer Nebentätigkeit in einem Konkurrenzunternehmen sieht die Klausel keine Vertragsstrafe vor; darum kann bei Verstoß gegen dieses Verbot auch keine Vertragsstrafe verhängt werden.
Solche Klauseln sind grundsätzlich möglich.
Allerdings muss es hierfür einen sachlichen Grund geben.
Bedeutend wäre dies für einen Entwicklungsingenieur, welcher Betriebsgeheimnisse und Techniken kennt und diese nicht zur Konkurrenz tragen soll.
Bei einer Pizzeria ist dies jedoch kaum vorstellbar, eine solche Klausel wäre sicherlich sittenwidrig und damit unwirksam.
nun mache ich mir sorgen das ich eine Vertragsstrafe bekomme in Höhe eines Bruttolohns / Monat.
In meinen Arbeitsvertrag steht das ich nicht bei der Konkurrenz arbeiten darf.
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Wenn es keine vertragliche Vereinbarung über eine Vertragsstrafe (Höhe) gibt, gibt es auch keine Vertragsstrafe.
Dein Arbeitgeber kann Dich wegen diese Verhaltens abmahnen. u.U. auch kündigen, da sehr wahrscheinlich das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung finden wird.
an den Tagen der Probearbeit musste ich nicht bei meinen Arbeitgeber arbeiten, also ja.
Dann kann finanziell nichts gekürzt / genommen werden.
Die Vertragsstrafe ist in Höhe eines Bruttolohn im Monat festgesetzt.
Ein Freund meinte aber das da nicht passieren kann, weil ich keinen Arbeitsvertrag mit der anderen Pizzeria habe, sondern nur Probe gearbeitet habe.
Nun ja,das Wort Probearbeit enthält "arbeit". Im Vertrag steht sicher nicht "Arbeit gegen Entgelt"
Da Du aber den Job wechselst gehört die Probearbeit (heute) zur Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz dazu.
Das ist Dir erlaubt, ohne dass deswegen eine Vertragsstrafe folgen darf.
Ich schicke ein paar Bilder rein, damit könnt ihr sicherlich mehr anfangen
Auch wen das im Vertrag steht muss dass nicht erlaubt sein den damit könntest du niemals Dan wo anders in dem metie arbeiten also denke ich eher das das eher eine der unwirksameren Klausel in Arbeitsverträge sind.
Und einfach dein lohn kürzten ist auch nicht oder steht da eine Vertragsstrafe von------
den damit könntest du niemals Dan wo anders in dem metie arbeiten
Wenn der Arbeitsvertrag endet, ist selbstverständlich auch mit solch einer Klausel, danach Arbeit in der Branche möglich.
Und wie soll man sich Dan da bewerben bevor der Vertrag endet ?
ERs hat niemand das recht zu verlangen das man erst arbeitslos sein mus um sich wo anders zu bewerben-
Und wie soll man sich Dan da bewerben bevor der Vertrag endet ?
Was hat "Bewerben" mit "Probearbeit" zu tun?!?
Das Probearbeiten ist sowieso eine totale Unsitte geworden; dafür ist schließlich di9e Probezeit da!!
ich denke, da passiert nix
Nachfrage:
Fanden die Probetage in Deiner arbeitsfreien Zeit statt ?