Vertragsrecht, vertrag ungültig?
Guten Tag,
wenn man mit einem Unternehmen nenne ich es mal J1 einen Vertrag abschliesst und einige Monate später benennt sich das Unternehmen in J5 um, bleiben jeweilige Forderungen des Unternehmes bestehen, oder verfallen diese wegen der Umbennung?
Schließlich hätte man ja einen Vertrag mit der J1 angenommen? nicht jedoch mit J5? Könnte selbst die umbezeichnungen mit jeweiligen Forderungen mit den AGBs des Unternehmens verankert sein?! Und wie sieht es da bei BGB aber auch im unterschied zum HGB aus?!
Danke für die Antwort und hilfe...
4 Antworten
Eine reine Umbenennung ändert nichts. Auch bei einer Umfirmierung dürften alle bestehenden Verträge unangetastet bleiben. Mit den entsprechenden Informationen an den Kunden und bestimmten Vorgehensweisen des Gesetzes. kommt aber auch auf die jeweilige Unternehmensform drauf an.
Erst wenn das erste Unternehmen abgewickelt wird und das zweite neu gegründet besteht keine Vertragsbeziehung.
Wenn nur der Name geändert wurde, "bleibt alles wie es war". Wenn einen neue Frima und eridesem neuen Namen gegründet wurde und diese die "alte Firma" übernommen hat, haben zwar die Mitarbeiter ihren Vertragsschutz (Kündigungsschutz ...), was aber nicht unbedingt auf Verträge nach Aussen zutrifft.
Wenn lediglich der Name geändert wurde, nicht aber die Firma aus- und eine andere Firma eingezogen ist, dann bleibt der Vertrag bestehen.
Genauso wenn man heiratet oder den Mädchennamen wieder annimmt. Der Mietvertrag bleibt bestehen, er verändert sich nicht.
Denk mal an Restaurants die ihren Namen ändern (nach einem Imagewechsel beispielsweise), deren Mietvertrag/ Vertrag mit den Zulieferern/ mit den Angestellten bleibt weiterhin bestehen. Der Name alleine verändert nicht die Bedingungen