Hoist Group - wie soll ich mit einer unberechtigten Forderung umgehen?

7 Antworten

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Ist lediglich der Forderungseinzug abgetreten worden oder gibt der Inkassoladen sich als neuer Forderungsinhaber aus ?

Fax an Hoist

........Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit fordere ich Sie auf mir eine Kopie des angeblich von mir mit der Archon Group abgeschlossenen Vertrag zukommen zu lassen. Ich erwarte den Eingang der Unterlagen bis spätestens xx.08.2012 . Bei Fristverstreichung werde ich Anzeige gegen Ihren Auftraggeber erstatten sowie den für Ihr Inkassobüro zuständigen Landesgerichtspräsidenten über dieses ominöse geschäftsgebaren informieren

Mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden

Ich untersage die telefonische Kontaktaufnahme

http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-13329/inkasso-hier-werden-sie-verschuldet_aid_368195.html

bigsur 
Beitragsersteller
 01.08.2012, 13:22

es handelt sich angeblich um eine Forderungsabtretung. der Text ist sehr merkwürdig: "Ihr gekündigtes Vertragsverhältnis (vormals Archon group deutschland GmbH) Nr. 10013159, Forderungsabtetung an die HOIST GmbH" - so stehts im Betreff, dann folgt sinngemäß: unserem Haus wurde die o.g. Forderung abgetreten... ein Betrag von über 1000 €, auf den Cent gerechnet.

Mir kommt das wirr und absurd vor.

Danke für die Antwort und für den Faxtext.

rainerendres  02.08.2012, 00:24
@bigsur

Also ist gem Inkassoschreiben Hoist der neue Forderungsinhaber !

Ich würde mir "spaßeshalber" die Abtretungsurkunde gem BGB § 410 zuschicken lassen. Diese muß im Orginal vorgelegt werden

computerbetrug.de/der jurist/reducal

..........Nur die Übersendung der Originalurkunden genügt den Anforderungen des § 410 BGB – vgl. insoweit OLG Köln, Urt. v. 20.9.1999 , Az: 16 U 25/99. Die Vorschrift des § 410 BGB verlangt die Aushändigung einer Urkunde, d. h. einer verkörperten Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und den Aussteller (§ 126 BGB) erkennen läßt. Das ist bei einer Fotokopie nicht der Fall, auch wenn das Original vorgelegen hat. Außerdem hat § 410 BGB den Zweck, dem Schuldner ein Beweismittel an die Hand zu geben, um die Rechtsposition, die er nach § 409 BGB erlangt hat, auch leicht beweisen zu können. Diesem Zweck genügt aber ebenfalls nur die Aushändigung des Originals (vgl. § 420 ZPO; Staudinger/Kaduk, 12. Aufl. 1994, § 410 Rn. 8 f) Bis zur Vorlage der Originalabtretungsurkunde durch Sie steht mir das Leistungsverweigerungsrecht des § 410 I BGB zu.......

p.s bin persönlich sehr gespannt wie das weitergeht

bigsur 
Beitragsersteller
 04.09.2012, 20:58
@rainerendres

vor 2 Tagen kam die 3. Mahnung, ohne Angabe eines Betrages :)) - ich glaub, die spinnen. Nur der Text war derselbe. Und die Aufforderung, alle möglichen persönlichen Angaben zu machen, zwecks Zahlungsvereinbarung. Ich bin schon am überlegen, ob man da Anzeige erstatten sollte, die Masche ist ja unglaublich. eine Mahnung ohne Angabe des geforderten Betrages!

rainerendres  04.09.2012, 23:34
@bigsur

Spätestens beim MB - falls er kommen sollte - muß aber reagiert werden

bigsur 
Beitragsersteller
 05.09.2012, 17:09
@rainerendres

da kann wird nix kommen, wenn noch nicht mal mehr ein Betrag auf der Mahung steht. Ein MB wäre ja oberdreist. Aber natürlich würde ich dann reagieren.

Überantworte einfach dieses und alle folgende tunlichst der Mülltonne. Erst wenn du eine gerichtliche Mahnung erhältst, muss du Einspruch einlegen. Aber wird es dazu wohl nicht kommen, das haben schon ganz andere Abzocker versucht. Wenn der Forderer nämlich keinen gültigen Vertrag vorweisen kann, blitzt er bei Gericht mit Sicherheit ab. Du kannst auch, wenn zu viele normale Mahnungen bei dir eintrudeln, EINMALIG an den Verantwortlichen schreiben, dass du keinen Vertrag, mit wem auch immer, eingegangen bist, dass du dir solche Mahnungen verbittest, nötigenfalls durch eine gerichtliche einstweilige Anordnung.

bigsur 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 16:06

vielen Dank für die Antwort. So hab ich mir das auch gedacht.

Widersprechen kannst du tun. Wenn die Forderung abgetreten wurde ist dennoch auf Verlangen die ursprüngliche Rechnung sowie die Abtretungserklärung nach § 410 BGB beizufügen.

Telefonieren ist meist recht sinnfrei.

So lange diese Forderung dich auf dem "normalen" Postweg erreicht hat, würde ich sie ignorieren. Erst wenn dir eine solche Forderung "nachweisbar" zugestellt wurde, z. B. durch Einschreiben, amtliche Zustellung, etc. solltest du reagieren. Bis dahin kannst du behaupten, es nie erhalten zu haben.

Das ist aber nur klug, wenn die Forderung tatsächlich unbegründet sind. Sollte sich später herausstellen, dass die Forderung berechtigt sind, können sich diese im Laufe der Zeit auch erhöhen.

Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, nimm mit dem Forderungssteller Kontakt auf, widerspreche und frage, worauf sich diese Forderung begründet. Mach es aber bloß nicht mündlich oder telefonisch, sondern schriftlich. Reagieren sie nicht oder nur ausweichend, liegt umso mehr der Verdacht nahe, dass hier abgezockt werden soll.

bigsur 
Beitragsersteller
 31.07.2012, 16:11

Vielen Dank. Die Forderung ist sicher unberechtigt. Ich hab guten Überblick über meine Finanzen und weiß, mit wem ich einen Vertrag hab und mit wem nicht. Ich werde die Verantwortung erst mal an den Papierkorb abgeben, im Netz hab ich in einem Forum gelesen, daß sich die Forderung dieser Firma bei mehrfacher Mahnung jedesmal vermindert hat :) Schaun mer mal, wie der Bayer sagt.