Wie steht das Recht zu einem Vertrag, das per Video vereinbart ist? Kommt er so überhaupt zustande und gibt es sonst eine Stellungnahme dazu?
5 Antworten
Mündlicher Vertrag ist ein mündlicher Vertrag.
Die Frage ist, ob ein mündlicher Vertrag hier ausreichend ist... Was aber selten ist, dass dieser nicht reicht.
Mit einigen Ausnahmen kann man Verträge schriftlich, mündlich oder sogar nur per konkludentem Handeln schließen.
Also ja, die meisten Verträge wären gültig.
Wenn es sich um einen Kaufvertrag handelt, gilt das Rücktrittsrecht nach dem Fernabsatzgesetz.
Da auch ein mündlicher Vertrag Gültigkeit hat, ist also auch ein Vertrag, der bei einer Videokonferenz geschlossen wurde, gültig.
Nur sehr wenige Verträge müssen beurkundet werden (z.B. alle Grundstücksgeschäfte)
Fernabsatzgesetz: Vorschrift zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen.
Fernabsatzverträgen: Ein Vertrag, der zwischen Unternehmer und Verbraucher über Fernkommunikationsmittel (FAX, Telefon, E-Mails,..) abgeschlossen wurde.
Nur dass es ein Fernabsatzgesetz in Deutschland schon seit 20 Jahren nicht mehr gibt.
Normalerweise springe ich darauf ja nicht an, aber bei einem Community-Experten ... der sollte das schon wissen.
Klar gibt es das noch. Steht dick und fett im BGB (wird nun m.W. auch Schuldrechtsmodernisierung genannt) (Bsp.: §361a BGB).
Dort findest du auch den wichtigen Punkt: Wiederrufs- & Rückgaberecht ^^
Steht dick und fett im BGB
Wurde ins BGB integriert und somit gibt es kein Fernabsatzgesetz mehr.
Es gibt nur wenige Vertragsarten, bei denen die Schriftform vorgeschrieben ist, in allen anderen Fällen wird der Vertrag durch Vereinbarung wirksam, gleich in welcher Art und Weise diese erfolgt - die Frage der Nachweisbarkeit in einem Prozess ist ein ganz anderes Thema.
Du meinst per Video-Chat?
Dieser ist genauso rechtswirksam wie ein Vertrag, der am Telefon geschlossen wird.
Nach dem was???