Vertragsfreiheit beim Restaurant Gastgeber?
Hallo ,
mal eine Wirtschaftsfrage denn ich habe heute eine Arbeit über formvorschriften... geschrieben.
die Frage war ob es der Vertragsfreiheit gerecht wird wenn in einem Restaurant welche essen gehen sie speisekasrte teuer ist und der Nachbartisch ein paar einheimische Handwerker weniger als man selbst bezahlen müssen auf der Rechnung
ist das rechtlich ok?
8 Antworten
Wirt*Innen können frei entscheiden, ob und wem Preisnachlässe gewährt werden.
Angestellte dürfen es dann, wenn sie mit dem Einverständnis ihrer Vorgesetzten rechnen können. (Ich habe in über 30 Jahren Gastronomie weder als Chef noch als Angestellter jemals Auseinandersetzungen über diesen Punkt gehabt.)
Rechtlich sich da überhaupt keine Probleme. Wie du es schon genannt hast haben wir die Vertragsfreiheit und der Gastwirt kann unterschiedliche Preise machen. Natürlich muss er vor der Bestellung die Preise nennen, banal ausgedrückt durch die Speisekarte und dann da hineinschreiben einheimische Handwerker zahlen X% weniger.
Ob sich diese Geschäftsmodell lohnt, ist dann die nächste Frage
Das meine ich damit, habe leider tatsächlich etwas undeutlich geschrieben.
Ich meinte damit, dass er es als eine Art Werbung machen kann, sodass Handwerker anstatt morgens die Wurststulle selbst schmiert lieber mittags in seinem Restaurant gehen und X Prozent Rabatt bekommen.
Jetzt habe ich dich verstanden (vorher leider nicht).
Selbstverständlich kann der Wirt das machen.
Wenn Du nicht mehr bezahlst als den Preis in der Karte, ist das in Ordnung.
Vielleicht kommen die einheimischen Handwerker regelmäßig und haben einen entsprechenden Rabatt.
Kaufst Du z.B. in einem Elektromarkt ein Gerät zum angegebenen Preis und der nächst Kunde bekommt das günstiger, weil er evtl. einen Rabatt aushandelt, ist das doch auch in Ordnung (und passiert immer wieder).
Nach oben sind die Preise bindend. Wenn der Wirt einen Rabatt oder ähnliches geben will, ist das gegenüber anderen Gästen zwar unklug, aber statthaft.
Da es bei uns eine große Messe gibt, haben die meisten Lokale in der Umgebung der Messe extra Speisekarten mit Messepreisen. Als Stammgast und Anwohner bekomme ich trotzdem die normale Karte mit den günstigeren Preisen.
Das muss er natuerlich nicht. Er darf einen Nachlass auf die ausgelobten Preise auch gewaehren, ohne dies in der Speisekarte anzugeben.