Muss man für Fehler der Handwerker selbst haften?
Hallo :-) bei uns sind gerade Handwerker zuhause. Der Lehrling hat gerade in eine wand im bad gebohrt und dabei eine leitung getroffen. Als meine freundin ihn fragte, ob er die zeit für die reparatur der leitung jetzt auch in rechnung stellt, hieß es: ja weil das unser eigenes risiko wäre wenn wir handwerker bestellen.
Übrigens: Für die Hin- und Rückfahrt hat er gleich mal 1 stunde berechnet wobei beide zusammen höchsten 40 minuten sind.
Wie ist die rechtliche lage hier???
Vielen Dank für die Antworten :-)
16 Antworten
Nein. Ihr müsst nicht für die Schäden haften, den die Handwerker verursacht haben. Betriebshaftpflicht der Handwerker.
BGB § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für DritteHahaha. So ein Schwachsinn.Als meine freundin ihn fragte, ob er die zeit für die reparatur der leitung jetzt auch in rechnung stellt, hieß es: ja weil das unser eigenes risiko wäre wenn wir handwerker bestellen.
In Deutschland haftet immer der Verursacher. Der Lehrling hat den Schaden verursacht als Erfüllungsgehilfe des Handwerkers. Also haftet die Handwerksfirma für den Schaden. Hat sie keine Betriebshaftpflicht, hat sie eben Pech.
Der Verursacher wäre nur dann von Haftung frei, wenn er den Schaden fahrlässig im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung verursacht. Da es jedoch einen entgeltlichen Vertrag zwischen dir und dem Handwerker gibt, liegt eben keine Gefälligkeitshandlung vor.
Hol dir keine Rechtsberatung von Handwerkslehrlingen. Die haben davon nämlich keine Ahnung. Besagter Lehrling von seinem eigentlich Job aber scheinbar auch nicht. Hier halt wohl der Ausbilder versagt.
Wo ich in der Lehre war fuhr irgendwann Mal Einer der Angestellten ein Auto in die Halle und weil der etwas schnell fuhr und der Boden durch Nässe glitschig war hatte der Wagen dann den Abdruck des Waschbeckens drin.
Wäre dies nun so wie dieser Handwerker erzählt wäre mein damaliger Chef von dieser Tat nicht so in Rage geraten, hätte sich sogar über diesen zusätzlichen Umsatz gefreut.
Wer Etwas kaputt macht muss es auch begleichen.
Wenn der Handwerker bei seiner Arbeit irgendwas beschädigt oder kaputt macht, haftet er dafür und sollte wohl auch eine Betriebshaftpflichtversicherung haben...
Wenn der Handwerker einen Schaden verursacht, hat er auch die Kosten zu vertreten. Entweder kann er es selber beseitigen oder eine Fachfirma wird dafür beauftragt.
So etwas kommt immer wieder vor. "Selber schuld" hat man nur wenn man "Schwarzarbeiter" beauftragt.