Versorgungsamt zahlt. Was heißt das?

3 Antworten

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr und behinderte Menschen mit einem GdB von weniger als 50 können eine Reihe von Leistungen und sonstigen Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwen-dungen in Anspruch nehmen, wenn bei ihnen die im einzelnen vorgesehenen besonderen medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Anspruch hierauf besteht grundsätzlich auch für minderjährige Kinder.
(z. B. Blindengeld, Wohngeld, Steuerfreibeträge, Rundfunk-gebührenbefreiung, Telefon-Sozialtarif).
Quelle: Internet-Seite der Stadt Hamburg
Man muss also, denke ich, nicht unbedingt "arm" sein, um Leistungen des Versorgungswerkes in Anspruch nehmen zu können!

russeliana  16.07.2008, 08:36

sehr gut! Hat mit Einkommen oder Vermögen gar nichts zu tun. Diese Leistungen erhält man auf Antrag und hängt von der jeweiligen Behinderung ab. Gehörlos=Rundfunkbefreiung und halbierte KfZ-Steuer oder mit Eigenleistung von 120 Euro ein Jahr Bahn fahren. Gibt noch viel anderes, hängt wie gesagt von der Behinderung ab. Auch auf der Lohnsteuerkarte hat es Auswirkungen, da gibt es Freibeträge.

Putze 
Beitragsersteller
 16.07.2008, 08:42
@russeliana

Ja in der Richtung würde ich gerne weiter noch selbst formulierte Antworten lesen:

Oder kann jeder, wenn er noch arbeitet und mit seinem Geld auskommt, Ansprüche haben ans Versorgungsamt aufgrund einer bestimmten gesundheitlichen Einschränkung unabhängig von seiner finanziellen Lage?

Alinchen  16.07.2008, 08:32

Ich meine natürlich die Leistungen des Versorgungsamtes! müdevorsichhinamgrummeln

Nach dem SGB IX stellt das Versorgungsamt fest, ob eine Behinderung vorliegt und welchen Grad (GdB, vgl. Schwerbehinderung) sie hat. Im Schwerbehindertenausweis bescheinigt es außerdem die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen. Im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts – z. B. nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) – zahlt es u. a. Versorgungsrenten und Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung. Die Aufgaben der Versorgungsämter werden in einigen Bundesländern inzwischen von kommunalen Behörden wahrgenommen.

Hier kannst du dich weiter informieren : http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-261/i.html

LG

Die Landesversorgungsämter kümmern sich in erster Linie um bestimmte Personen und Personengruppen, die nach geltendem Sozialrecht Anspruch auf Leistungen des Staates für körperliche oder psychische Schäden z.B. in Folge von Unfällen oder Erkrankungen haben. Wer einen körperlichen oder psychischen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat ein Recht auf Erhalt und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie auf eine angemessene wirtschaftliche Versorgung. Gesetzliche Hilfen sind vorgesehen für Opfer von Gewalt, Kriegsopfer, Wehr- und Zivildienstgeschädigte, Impfgeschädigte sowie Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR. Das gilt - um auf Deine Frage zurückzukommen - insbesondere auch für Schwerbehinderte mit speziellem Ausweis, mit dem sie nachweisen können, dass sie Anspruch auf bestimmte Leistungen haben. Und auch für die Bezahlung teurer Geräte, die viele Behinderte im Alltag benötigen, kann dort Unterstützung beantragt werden.