Schwangerschaft bei Bewerbungsgespräch erwähnen oder erst nach Einstellung?
Hallo ihr Lieben,
ich stecke gerade in einem Dilemma. Und zwar bin ich aktuell knapp länger als 12 Wochen schwanger und wurde zum Bewerbungsgespräch geladen. Als ich meine Bewerbung abgeschickt habe, wusste ich noch nichts von meiner Schwangerschaft.
Ich weiß, dass ich gesetzlich nicht verpflichtet bin, beim Bewerbungsgespräch meinem potentiellen Arbeitgeber von meiner Schwangerschaft zu erzählen. Allerdings löst das in mir eine Art moralisches Dilemma aus. Ich selbst würde als Arbeitgeber einerseits auch wissen wollen, ob eine potentielle Angestellte schwanger ist und in Zukunft für gewisse Zeit ausfällt. Andererseits bin ich mir ziemlich sicher, dass ich die Stelle dann nicht bekommen würde.
Dieser Job entspricht vollkommen meinen Wunschvorstellungen und ich bezweifle, einen solchen womöglich noch einmal zu finden. Es handelt sich um eine Stelle bei einer Behörde, also einem öffentlichen Träger. Somit würde ich keinem Privaten „schaden“, der durch mein Verschweigen und meine spätere Abwesenheit größere Einbußen zu befürchten hätte.
Ich würde sehr gern bis Ende September arbeiten können und auch problemlos (wenn gesundheitlich nichts im Wege steht) auf die 6 Wochen vor Entbindung verzichten. Ich habe eine lange Zeit studiert und bin sehr motiviert und willens, nun endlich Arbeitserfahrung zu sammeln und mein Bestes zu geben. Da fänd ich es sehr schade, wenn ich aufgrund meiner Umstände gar nicht erst eingestellt werden würde! Auch nach der Geburt habe ich nicht vor, jahrelang in Elternzeit zu sein.
Die Betreuung des Babys wäre durch die Großeltern, die eine Straße weiter leben in jedem Fall gesichert. Der Vater würde darüber hinaus sehr gern in Elternzeit gehen. Auch könnte ich mir Arbeit in Teilzeit vorstellen, um meinem Arbeitgeber keine Schwierigkeiten zu bereiten.
Meine Frage wäre, wie ihr mit einer vergleichbaren Situation umgegangen seid oder an meiner Stelle damit umgehen würdet?
Liebste Grüße
4 Antworten
InDu solltest deine Schwangerschaft erwähnen, und zwar nicht als ein fürchterliches Pech, sondern als ein großes Glück. Sag, wie du dir alles vorstellst. Aber versprich nicht zuviel. Es ist offenbar dein erstes Kind. Du wirst ein anderer Mensch sein,wenn du erst einmal dein kleines Baby im Arm hast. Du kannst dir dann nicht mehr vorstellen, auf die Elternzeit zu verzichten und bist vielleicht auch dann gar nicht mehr der Meinung,dass dein Kind zu den Großeltern gegeben wird. Du wirst dich vielleicht in einem halben Jahr an meine Zeilen erinnern. Überlass deinem potentiellen Arbeitgeber die Entscheidung, ob deine Bewerbung so positiv ist, dass man trotz absehbaren Ausfall an deiner Einstellung festhält oder sich für einen anderen Kandidaten entscheidet.
Was die 6 Wochen Mutterschutz vor der Entbindung angeht, die kannst du nicht einfach in Frage stellen. Dein Arbeitgeber würde hier gegen geltendes Recht verstoßen. Im Übrigen wird Arbeitgebern es auch heutzutage noch schwerer gemacht,da recht viele Schwangere vom Arzt Beschäftigungsverbot erhalten und die ganze Schwangerschaft über krank geschrieben sind. Es gibt ganz sicher Berufe, die während einer Schwangerschaft nicht ausführbar sind, aber längst nicht alle. Der Arbeitgeber geht mit der Einstellung einer Schwangeren ein ziemliches Risiko ein.
Sei nicht traurig, solltest du abgelehnt werden. Da wartet einfach noch ein besserer Job auf dich. Alles Gute.
Dankeschön, das hast du wirklich ganz toll geschrieben. :)
Eine sehr gute Antwort, aber eine Anmerkung: die Schwangere darf durchaus auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten, der AG darf es nur nicht verlangen. Lediglich der Mutterschutz nach der Geburt ist verpflichtend.
Im Bewerbungsgespräch - würde ich dies mal schön verschweigen. Sofern du das Rennen gewinnst und man dich dementsprechend kontaktiert- ist früh genug, der unterschriebene Arbeitsvertrag- der bessere Zeitpunkt.
Ja klar es ist für den AG ärgerlich- aber so ist das Leben. Im Laufe des Berufsleben ärgert man sich auch oft genug über den AG ;).
Sofern die Stelle nur befristet ist - würde ich mir das ganze nochmal überlegen. Dann solltest du dir tatsächlich konkrete Pläne über die Verteilung der Elternzeit machen und wie lange du dann effektiv im Betrieb bist bevor die Befristung endet. Evtl würde ich dann drüber nachdenken die Bewerbung zurück zu ziehen.
Alles Gute für dich.
Ich würde es in deiner Situation verschweigen dass du schwanger bist .
und dann erst sagen wenn du arbeitest nach 1-2 Wochen und da es ein öffentlicher Träger ist bekommst du einen unbefristeten Vertrag und bist mit dem Baby auf der sicheren Seite
auf die 6 Wochen Mutterschutz kannst du gar nicht verzichten würde ich auch nicht
Gerne ich habe selbst nach meinem abschicken der Bewerbung von der Schwangerschaft erfahren und habe es nach 2 Wochen gesagt war in der Probezeit Kündigungsschutz und bin dann ins beschäftigungsverbot und fange quasi nach der elternzeit richtig an zu arbeiten unbefristet
Darf ich fragen, wie das genau bei dir aussieht? Hast du eine Probezeit von 6 Monaten, die du dann mit dem Kündigungsschutz durch die Schwangerschaft überbrückst? Gilt dann automatisch der unbefristete Arbeitsvertrag oder kann der Arbeitgeber einen danach (zb 4 Monate nach Geburt) noch kündigen? :)
Genau ich habe eine Probezeit von 6 Monaten die ja quasi durch Kündigungsschutz nicht von Belange sind
ich habe am 01. Januar 2022 angefangen habe am 14 Januar meine ss bekannt gegeben und bin seit 17 Januar im beschäftigungsverbot und bekommen mein Gehalt und nach der elternzeit arbeite ich dann wieder
ne kündigen kann man mir nicht außer ich arbeite grob fahrlässig
Glückwunsch zu so einem tollen Job! Ich hoffe, dass es bei mir auch gut ausgeht 😊
Ich drücke dir die Daumen sag gerne Bescheid wie es bei dir ausgegangen ist
Ja, mache ich dann sehr gern. :) Danke dir!
Hast du dich schon entschieden wann ist dass Gespräch
ich würde beim Gespräch mit offenen Karten spielen und immer daran denken, dass man in der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann.
... immer daran denken, dass man in der Probezeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden kann
Aber eben nicht bei einer Schwangerschaft!
Nicht wenn man schwanger ist Kündigungsschutz
Dankeschön für deine Meinung! ☺️