Darf eine Ermahnung mit Daten über eine psychische Krankheit in die Personalakte?
Ermahnungen können ja in die Personalakte eingeheftet werden. Nun habe ich meinem Vorgesetzten erläutert, dass ich eine Therapie mache und aufgrund von psychischen Problemen meine Leistung nachgelassen hat.
Er hat die Therapie und meine psychischen Probleme in der Ermahnung erwähnt. Nun habe ich erfahren, dass sie auch in die Personalakte kommt.
Ist es rechtmäßig? Außerdem findet sich in dem Schreiben auch kein Hinweis darüber, dass die Ermahnung in die Akte kommt ... Muss so eine Klausel vorhanden sein?
Danke im Voraus!
7 Antworten
Du solltest Einsichtnahme in Deine Personalakte beantragen. Der Personalrat hat dabei nichts zu suchen.
Alles, was über Dich da krankheitsbedingt drin steht, das muss entfernt werden.
Du hast als Thema öffentlicher Dienst:
Dort kannst du davon ausgehen, dass in der Akte schlicht alles landet, sobald etwas schriftlich nieder geschrieben wurde.
Evtl kannst du gemeinsam mit einem Personalratsmitglied Einsicht in deine Akte verlangen. Es hat dich niemand gezwungen deinem Chef von der Therapie zu erzählen.
wer hat das Gespräch geführt? Du und nur Chef ( Amtsleiter) oder Personalabteilung.
Evtl. wende dich an den Personalrat, evtl kann man zumindest die Details ersetzen und in gesundheitliche Probleme ändern.
Hast du was unterschrieben?
Doch natürlich kannst du das beweisen, so denn du willst. Du kannst eine Akteneinsicht beantragen und dies z.B. mit einem Personalratsmitglied ansehen. Dort steht es ja dann notfalls drin. Dann bist du im Bilde.
Dir muss die ganze Akte vorgelegt werden, ist aber vielleicht sogar nicht immer den Arbeitsklima förderlich, wenn man alles über das liest, was andere über einen dort einfügen.
hast du deinem AG persönliche daten mitgeteilt, darf er sie verwenden und auch speichern. müsstest du aber nicht. nur - wie soll jemand bezüglich beruflicher belastung auf deine gesundheit rücksicht nehmen, wenn er davon nichts weiss?
Krankheiten sind für das Arbeitsverhältnis nicht relevant, nicht für deren Inhalt und dürfen deshalb nicht in der Personalakte stehen, es sei den er hat schon bei der Einstellung, im Gespräch davon gewusst. Du hast das Recht es rausnehmen zu lassen.
Nein, es gibt doch krankheitsbedingte Kündigungen, wenn die Anzahl der Krankentage zu hoch sind, oder das Verhalten aufgrund von Krankheit nicht akzeptiert wird.
Das hat nichts mit der Frage zutun.
So ein Käse; woher willst du das wissen ? Wenn einer Tuberkulose hat dann darf er auch nicht in der Küche arbeiten.
Meine mündlichen Noten haben sich wegen dieser Krankheit verschlechtert ... Dann gilt es als relevant für das Arbeitsverhältnis, oder?
Wenn du noch Lehrling bist und es um eine Festanstellung nach der Lehre geht, du also noch keinen Arbeitsvertrag hast, dann darf es in der Akte stehen.
Ich will mich woanders bewerben für eine Anstellung nach der Ausbildung und habe Angst, dass ich nicht genommen werde ... vor allem, weil sich meine Krankheit nun gebessert hat bzw. fast schon ganz weg ist...
Wenn du dich wo anders bewirbst musst du es nicht angeben, es sei denn man fragt dich direkt nach DIESER Krankheit.
Ich werde es definitiv nicht angeben, aber es kann ja sein, dass der neue Arbeitgeber die Personalakte vom alten Arbeitgeber sehen will.
Er ist nicht dein Arbeitgeber, nur deine Ausbildungsfirma.
Wenn du es schon selber für nötig hälst deinem Chef davon zu erzählen um deine verschlechterte Arbeitsleistung zu erklären...dann muss es auch rein.
Und andersrum: Eine Information die NICHT in die Personalakte darf, die darf der Chef auch nicht für die Leistungsbeurteilung berücksichtigen....warum erzählst du es ihm dann ?
Das stimmt .. ich bereue es auch zutiefst ... Mein Arbeitgeber meinte aber zu mir mündlich, dass die Ermahnung nicht in die Akte kommt. Ich kann es leider nicht beweisen.