Vertrag läuft aus, zu viel Urlaub genommen, kann der Chef was tun?
Hallo, mein Arbeitsvertrag läuft bald aus, obwohl von Anfang an suggestiert wurde, dass er verlängert wird. Wird er doch nicht. Aufgrund der Annahme, dass der Vertrag verlängert wird, habe ich relativ viel Urlaub beantragt und schriftlich genehmigt bekommen. Also mehr, als mir im Nachhinein zusteht. Zudem erwartet der Arbeitgeber, dass ein Großteil des Jahresurlaubs (also auf 12 Monate gerechnet), bis März eingereicht wird.
Jetzt habe ich zwei Wochen Urlaub vor mir, die über meinem mir Zustehenden Urlaubsbudget liegen, mir jedoch vor langer Zeit genehmigt wurden. Was kann der AG tun? Schließlich habe ich auch schon gebucht...
Danke für alle hilfreichen Antworten, bitte kein Geplenkel und Gelaber, sondern am liebsten Antworten mit Hintergrundwissen oder juristischem Verweis.
7 Antworten
Wenn der Urlaub genehmigt wurde und du darauf hin gebucht hast, müßte der AG die Kosten dafür übernehmen, wenn er den Urlaub jetzt widerruft und du stornieren mußt.
Zuviel genommener Urlaub kann nach § 5 Abs. 3 BUrlG nicht zurück gefordert werden.
Da du den Urlaub aber noch nicht genommen hast, kann der AG aufgrund des bevorstehenden Ausscheidens argumentieren, dieser stünde dir nicht mehr zu und du müßtest die Zeit unbezahlt frei nehmen. Dem würde ich an deiner Stelle entgegen halten, dass er damit den Urlaub widerruft und verpflichtet ist, die Stornokosten der Reise zu tragen. Du bietest deine Arbeitskraft in dieser Zeit an, da eine unbezahlte Freistellung für dich nicht tragbar wäre. Alternativ fährst du wie geplant in Urlaub und er zahlt das Urlaubsentgelt!
Gem. § 6 BUrlG ist der AG außerdem verpflichtet, dir eine Urlaubsbescheinigung auszustellen. In einer Anschlussbeschäftigung würde dir der zuviel genommene Urlaub dann abgezogen werden können.
Schau mal hier:
http://www.wer-weiss-was.de/theme63/article750436.html
Den Urlaub kannst du ganz normal nehmen, es wird dir auch nichts abgezogen. Du hast ja schon die schriftliche Genehmigung. Die Tage würden dann mit dem nächsten Job verrechnet. Du hast hoffentlich daran gedacht, dich rechtzeitig (3 Monate, bevor der Vertrag ausläuft) arbeitssuchend zu melden? Sonst hast du 3 Monate Sperre bei der Arge.
Hallo Dodo,
das verstehe ich nicht ganz. Die Anzahl der Dir zustehenden Urlaubstage richten sich doch nach Deiner potentiellen Betriebszugehörigkeit. Wenn Du nur einen befristeten Vertrag hast (und das scheint ja der Fall zu sein), stehen Dir auch nur die entsprechend anteilige Anzahl an Urlaubstagen zu und auch nur diese kannst Du beantragen.
Wen Dein AG Dir mehr Urlaubstage genehmigt, als Dir zustehen ist fraglich, ob diese Urlaubstage unentgeltlich (also als eine Art Sonderurlaub) zu sehen sind. Ggf. wird er Dir diesen Urlaub, wenn Du ihn denn nun nimmst, zu 1/21,72 (durchschnittliche Anzahl von Arbeitstagen im Monat) abziehen.
Allerdings solltest Du einfach mal mit ihm reden. Offenbar ist er davon ausgegangen, dass Du länger beschäftigt sein wirst und hat Dir diesen Urlaub auch so genehmigt. Im Zweifel solltest Du Dich mit ihm darüber streiten, denn streng genommen hätte ein Urlaub, de rüber Deinen Anspruch hinausgeht, nicht genehmigt werden dürfen oder aber es hätten Sonderregelungen vereinbart werden müssen.
vg
Lenox
Wenn der Urlaub bereits genehmigt war, kannst du den auch aufbrauchen. Der Arbeitgeber bescheinigt dir dann, dass du bereits X Tage Urlaub gehabt hast. Bei einem evtl. neuen Arbeitgeber hast du dann im laufenden Jahr weniger ANSPRUCH
Er kann dir den Urlaub dann vom Lohn abziehen oder eben auch verwehren. Mit schon gebucht etc. wirst du im Arbeitsrecht gar nichts.
Du kannst nicht mehr Urlaub nehmen als dir vertraglich zusteht. Ausser eben unbezahlt.
oder eben auch verwehren
Der AG hat den Urlaub genehmigt, daraufhin hat der AN gebucht. Der Urlaub, zumindest die Freistellung stehen dem AN zu.
Ganz so einfach ist es nicht, fürchte ich. Denn problematisch wird es hier bei Überhangtagen, wenn mir AG1 z.B. 25 Tage, AG2 aber 30 Tage Urlaub gewährt. Noch komplizierter ist es, wenn es andersrum läuft.
Der Arbeitgeber hatte es ja in der Hand, den Urlaub entsprechend weniger zu genehmigen. Da er das nicht getan hat, kann er ihm dafür keinen Lohn kürzen. Er bekommt nur den genommenen Urlaub bescheinigt, so dass er beim neuen Arbeitgeber den nicht noch einmal erhält.