Urlaubstage berechnen - Vertragsbeginn mitten im Jahr?
Hallo zusammen,
Ich stehe gerade vor einem "unlösbaren Problem" da meine Klassenkameradin mich etwas verwirrt....
Nehmen wir an ein Arbeitnehmer hat zum 2. Mai eines Jahres eine neue Stelle begonnen. Wieviel Urlaubsanspruch hat er zb. zum September wenn dieser Mensch ein Jahresurlaub von 28 Tagen hat und die Probezeit 6 Monate beträgt?
Wie berechnet man den Urlaub NACH vollendung der Probezeit?
Gibt es da eine Formel? Wo genau steht das? Kann mir das jemand beantworten? Wie verhält sich der Mai? Handelt es sich hier um einen "vollen monat oder eher nicht weil der mensch am 1. mai ja nicht gearbeitet hat und nehmen wir an der vertrag ZUM 2. Mai begonnen hat?
Danke für eure Antworten :)
4 Antworten
Die Probezeit hat mit dem Urlaubsanspruch nichts zu tun.
Wenn ein ArbN länger als 6 Monate beschäftigt ist und in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat er grds. Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, mindestens aber auf den vollen gesetzlichen Urlaub lt. BUrlG.
In allen anderen Fällen besteht Anspruch auf Teilurlaub gem. § 5 BUrlG für jeden vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresurlaubs lt. Vertrag/Tarifvertrag, BUrlG.
Wie schon die sehr kompetente (das meine ich wirklich im Ernst!) ralosaviv schrieb, hat der Urlaubsanspruch mit der Probezeit nichts zu tun!
Für die Berechnung des Urlaubsanspruches kommt es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit innerhalb des Anspruchsjahres an; für jeden vollen Monat der Betriebszugehörigkeit sind das 1/12 des Gesamturlaubsanspruches. Mit "voller Monat" ist dabei nicht der Kalendermonat vom 1. bis zum 30. (oder 31.) gemeint, sondern der Zeitmonat, also auch vom 15. eines Monates bis zum 14. des Folgemonates.
Eine Besonderheit gibt es bei einer Kündigung (egal, ob durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer): Wenn das Beschäftigungsverhältnis in einem Jahr mindestens 6 Monate gedauert hat und die Kündigung in die 2. Jahreshälfte fällt, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltung (durch Freizeit oder sonst - wenn die Zeit nicht reicht - durch Geld) für den gesamten Jahresurlaub - wenn der Arbeitsvertrag oder ein Tarifvertrag diesen Anspruch nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub beschränkt.
Also vom Monat Mai bis Sep sind nur 5 Monate. Das bedeutet es besteht kein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Das ist erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Für die 5 Monate stehen dem Arbeitnehmer 12 Tage Urlaub zu.
Ich hab nicht genau verstanden, was du meinst, aber ich schreib mal nieder, was ich weiß.
pro Arbeitsmonat hat man 2 Tage Urlaubsanspruch. Wegen dem EINEN Tag, wirst du diesen Urlaubsanspruch nicht verlieren. Dann kannst du aber halt eben erst zum 02.07 die dann bisherigen 4 Tage rechnen, weißt du was ich meine? Und inwiefern, wie man Urlaub nach volendung der Probezeit berechnet?
Ich kenn es nur so, wie ich eben geschildert habe. Hoffe es hilft dir trotzdem weiter :3
Okay rechnen wir doch mal.
24 Tage Urlaub hat man im Jahr laut Gesetz. 1 / 12 wären dann also 2 Tage Urlaub pro vollen Monat. Ein Monat hat im Durchschnitt zwischen 21 Tage. Aber gehen wir mal von 20 Tagen aus. Für 20 Tage Arbeiten gibt es also 2 Tage Urlaub. Das würde für den Mai ( ein Tag fehlt ) also 2 Tage ( 16 Stunden Arbeit ) / 20 Tage x 19 Tage = 15,2 Stunden Urlaub.
Das wären also 1 voller Urlaubstag und 7 Stunden und 12 Minuten. Halbe Urlaubstage werden laut Gesetz aufgerundet Also wären es laut Gesetz für den Monat Mai 1 / 12 des Jahresurlaubs = 2 Tage Urlaub.
Der 1. Mai ist aber ein gesetzlicher Feiertag. Es kann doch nicht das Problem des AN sein, wenn er an dem Tag nicht arbeiten kann ?
Wegen einem Tag kann man sehr wohl den Urlaubsanspruch für den Eintrittsmonat "verlieren", weil nur volle Beschäftigungsmonate der Berechnung zu Grunde gelegt werden müssen.
Darüber hinaus hat nicht jeder und immer 2 Tage Urlaubsanspruch pro Monat.
Eben doch!
Anspruch auf 1/12 des Urlaubsanspruches besteht nur für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses.
Wenn das Beschäaftigungsverhältnis also am 02. eine Monates beginnt (also z.B. nicht am 01., sondern am 02.05.,), aber am Ende eines (beliebigen) Monates endet, dann ist der Mai eben kein voller Beschäftigungsmonat gewesen (der 01. fehlt) und darum besteht kür diesen Mai eben kein 1/12 Urlaubsanspruch.
Und das wissen die Arbeitgeber ganz genau und datieren darum oft den Beginn eines Arbeitsverhältnissen oft nicht auf den Anfang eines Monats.