Urlaubsanspruch Zeitarbeitsfirma
Hallo,
ich bin seit über 2 Jahren bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Ich habe einen unbefristeten Vertrag. In diesen 2 Jahren habe ich nur einmal, nämlich an Weihnachten/Sylvester 2012/2013 14 Tage am Stück Urlaub bekommen, dass auch nur, weil im Einsatzbetrieb Betriebsruhe war. Jedoch musste ich auch hier 1 Tag unbezahlten Urlaub nehmen, da mein Urlaub für 2013 nicht für die 3 Tage Urlaub, die ich benötigte, ausreichten. Resturlaub hatte ich keinen mehr (siehe Problematik unten).
Meine Disponentin beharrt stets darauf, dass ich pro Monat nur über 2 Tage Urlaub verfügen kann. Das heißt, im Januar 2 Tage , Februar 2 Tage etc. Länger Urlaub darf ich nur nehmen, wenn ich entsprechend die Tage angesammelt habe. Dies kommt jedoch kaum zustande, da ich JEDESMAL, wenn ich im "Nichteinsatz" war, genötigt wurde, Urlaub zu nehmen, soviel momentan zur Verfügung war, da ich ja kaum Stunden im Zeitkonto hätte (ca. 20 Stunden). Soweit ich weiß, ist das nicht rechtens, dass ich Urlaub nehmen muss für Nicht-Einsatz-Zeiten, denn ich würde ja meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen?
Weiterhin ist es doch, wenn ich richtig informiert bin, so, dass mir ein Anspruch auf 14 Tage UNUNTERBROCHENEN Erholungsurlaub pro Jahr zusteht? Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber der ZAF durchsetzen? Ich arbeite nun 2 Jahre dort und bin ausgebrannt und erledigt, körperlich schon stark angegriffen, werde immer wieder krank (auch längerfristig...).
Vielen Dank für Eure Hilfe!
5 Antworten
Hallo Rosenrot,
sicher ist es richtig, wenn bei Neueinstellungen geschaut wird, wieviel Urlaubsanspruch der jene im Jahr hat und dem entsprechend Anspruch pro Monat. Wie gesagt, das macht man im ersten Jahr.
Von dem Mitarbeiter zu verlangen, dass er Urlaub nimmt bei Nichteinsatz ist unzulässig. Das bedarf der Zustimmung des Mitarbeiter. (siehe Maximillian)
Urlaub dient der Erholung.
Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf mehrere Tage zusammenhängenden Urlaub. (für Familien bis zu 3 Wochen)
Wenn Du beim nächsten Mal wieder darauf angesprochen wirst Urlaub zu nehmen, sage "Nein", mit dem Argument, das diese Tage nicht ausreichend sind zur Regeneration, dass Du in der nächsten Zeit mehrere Tage nehmen möchtest.
Allerdings solltest Du Urlaub, im Vorfeld mit deinen Einsatzleiter (nicht Disponent) absprechen.
Das mit Deinem Stundenlohn ist ärgerlich. Hat man Dir bei der Einstellung erklärt wie sich dein Std. Lohn zusammensetzt oder hat man Dir versprochen/gesagt das du umgerechnet die 1450,- Euro/Netto Fest bekommst? Das wäre ein himmelweiter Unterschied. Es gibt eine Einsatzbezogene Zulage (ET) und Außertarifliche Zulage (AT).
Mehr Möglichkeiten, außer Dir Fahrgeld zu Zahlen gibt es leider nicht.
Leider kannst Du nur versuchen eine Lohnerhöhung zu bekommen, durche eine Außertarifliche Zulage. Eine Einsatzbezogene Zulage ist je nach Einsatz und kann und wird immer individuell verhandelt. Tja...leider ist das eine "kann" Leistung...wenn Dein Disponent Dir da nicht etwas zu Gute kommen lassen möchte. Rede nochmals mit Ihm/Ihr, das Dir das Geld def. zu weng ist und das bei der Einstellung anderes Vereinbart war.
Letztendlich kann es Dir egal sein, ob Dein Disponent an Rahmenverträge oder sonstige Verträge gebunden ist.
Er muss kalkulieren und er muss auf dem Schirm haben, was sein MA kostet.
Warum nimmst Du Urlaub wenn Dein Betrieb keinen Einsatz für Dich hat? Du hast es doch selbst schon beantwortet. Es ist nicht rechtens!
Stunden auf dem Zeitkonto sind nur begrenzt dafür da um Nichteinsätze abzudecken. Das steht genauer im Tarifvertrag.
Deine Disponentin nutzt Dich aus. Sobald Du 6 Monate Betriebszugehörig bist hast Du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub. Also im Januar 2014 könntest Du Deinen Jahresurlaub nehmen.
Der Tag unbezahlter Urlaub den muß der Betrieb bezahlen. Er ist in Verzug gekommen da er keine Arbeit geben konnte. siehe §615 BGB
Warum hast Du Dich immer nötigen lassen, Urlaub zu nehmen, wenn kein Einsatz da war? Glaub mir, Deine Disponentin weiß, dass sie da falsch gehandelt hat, aber für sie ist es der einfachste Weg,ansonsten ist in Erklärungsnot ihrer Geschäftsführung gegenüber. Denn hat sie keinen Einsatz für Dich, hat sie ihren Job schlecht gemacht. Du kannst auch nicht so ohne weiteres wegen Arbeitsmangel entlassen werden. Also nochmals eindeutig: Dein Urlaub ist dafür da, um Urlaub zu machen und für nichts anderes. Das mußt Du auch so rüberbringen. Für den vergangenen bereits genommenen hast Du schlechte Karten, da ja sicher unterschriebene Urlaubsscheine vorliegen. Dir steht auf jeden Fall der komplette Jahresurlaub für 2013 zu. Das hat aber nichts mit Deinem Arbeitgeber zu tun, sondern ist gesetzlich geregelt. Beantrage Deinen Urlaub und stimme ihn mit der Firma ab. Entweder sie sagen ist o.k. oder sie sagen Dir, geht im Moment nicht, aber ab dann ...... Bis zum Jahresende solltest Du ihn genommen haben. Für die Zeit, in der Du nicht da bist, hat die ZA-Firma die Möglichkeit, einen Ersatz für Dich zu schicken, will das der Kunde nicht, muss Dein Arbeitsplatz eben unbesetzt bleiben, bis Du wieder da bist.
Naja, wenn man s nicht besser weiß, lässt man sich von denen zu so einigem nötigen! Meine Denke war ganz klar, dass es ja nicht sein kann, das ich einfach "nicht arbeite" und dafür auch noch Geld bekomme. Erst langsam kam ich drauf, dass das ja nicht MEINE Schuld ist. Ich würde ja arbeiten... Wenn DIE was für mich hätten!
Vielen Dank schonmal für die Antworten! Das hat mir sehr weiter geholfen. Ich werde nun versuchen, das durchzusetzen, und kann jetzt auch besser argumentieren.
Noch eine weitere Frage: Ist es richtig, dass mein Lohn/Gehalt im Laufe meiner Anstellungszeit immer weniger werden?
Ich wurde damals mit der Zusage für ein Gehalt in Höhe von ca. 1450 EUR netto eingestellt. Das habe ich nie bekommen, weil sich die Disponentin "verrechnet" hatte. Innerhalb 2 Wochen nach meiner Einstellung war sie weg. Ich bekam also ca. 150 EUR weniger, einfach nur mit der Ansage, sie hat sich verrechnet. Ich hatte das schriftlich, hab es hingeschickt - leider war tatsächlich der Rechenfehler erkennbar, ich hatte es auch nicth bemerkt. Also so akzeptiert. Nach ca. 8 Monaten bekam ich tatsächlich eine Gehaltserhöhung, ca. 1400 EUR netto waren es nun. Seitdem dieser erste Einsatz (Langzeiteinsatz ein Jahr) beendet ist, verdiene ich von Einsatz zu Einsatz weniger. Mittlerweile sind es nur noch 1270 EUR netto. Mir ist schon klar, dass das für ne ZAF noch viel ist (kaufmännischer Bereich), jedoch würde mich interessieren, ob die das einfach so machen dürfen, das es immer weniger Geld wird? Natürlich ändert sich nichts an meiner EG, sondern es sind nur Zuschläge, die nicht mehr bezahlt werden können wg. Rahmenverträgen mit den Kunden etc. Fahrgeld bekomme ich (5 EUR pro Tag für 20km, das ist ok oder?), ansonsten nur den Grundentgelt der EG 4 (10,81 EUR). Gibt es sonst noch was, was die bezahlen MÜSSEN?
Danke nochmal! :)
Dih interessieren die Rahmenverträge mit den Kunden doch wohl nicht wirklich. Für Dich ist relevant, was in Deinem Arbeitsvertrag drin steht. Wenn da grundsätzlich nichts von den Zuschlägen aufgeführt ist oder diese Einsatz bezogen bezahlt werden, hast Du auch da schlechte Karten. Fahrgeld!! 20 km eine Tour oder Hin- und Rückfahrt? Da hast Du nämlich einen Anspruch drauf, da diese wie Reisekosten berechnet werden. Allerdings kannst Du Dir die Differenz auch über die Steuer holen. Denke zum Jahresende daran, dass Du bei Deiner Steuererklärung auch Verpflegungsmehraufwand (pro Tag mindestens 6 Euro) geltend machst, da ich davon ausgehe, dass Du Volzeit arbeitest. Vielleicht hast Du bei den vorherigen Kunden auch mehr Stunden abgelestet, die Dir dann bezahlt wurden. Es knn mehrere Gründe haben, wieso Deine Abrechnungen so variieren. Es ist immer am besten, Du fragst prsönich nach und lässt Dir die Lohnabrechnung erklären. Manchmal ist es nicht so leicht, da durchzusteigen.
Hallo hatte auch mal bei einer ZAF gearbeitet und dort war es glaube ich dass ich auch 2 oder 2,5 Tage urlaub pro Monat bekommen hatte. den musste ich mir auch erst ansammeln bist ich mal 2 Wochen am stück daheim bleiben konnte. Aber ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass es rechtens ist bei nichteinsatz was dann ja die Firma selbst schuld ist, Urlaub abzuziehen. Ich würde mir an deiner stelle so schnell wie möglich einen Anwalt suchen der auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes spezialisiert ist und auch direkt mit ihm die Gerichtskostenbeihilfe beantragen. für die GKBH braucht der Anwalt dann nur die letzten Lohnzettel Kontoauszüge und eventuelle Kreditverträge und oder dergleichen.