Urlaubstage abgezogen während Krankschreibung

9 Antworten

 Darf mir der Arbeitgeber meinen Urlaub bzw. die Tage abziehen obwohl ich Krank war?

Nein, darf er eindeutig nicht. Das Bundesurlaubsgesetz sagt dazu im § 9:

"Erkrankt ein AN während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet."

Dein AG muss Dir den Dir zustehenden Urlaub entweder noch vor Ablauf des Vertrages gewähren oder, falls das aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen nicht möglich ist, nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz abgelten.

Sag das Deinem AG. Sollte er Dir den Urlaub nicht zurückbuchen, fordere ihn schriftlich dazu auf und schreib dazu, dass Du ansonsten Deinen Resturlaubsanspruch beim Arbeitsgericht einklagen wirst.

DerCAM  27.05.2014, 12:10

Grundsaetzlich natuerlich voellig richtig. Allerdings werde ich aus dieser Formulierung des Fragestellers nicht ganz schlau: "hat mir mein Arbeitgeber jetzt aber meine Urlaubstage die ich Anfang des Jahres angegeben habe abgezogen".

Moeglicherweise hat der Arbeitgeber gar nichts abgezogen sondern lediglich die urspruenglich auf das ganze Jahr 2014 bezogene Anzahl der Urlaubstage aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses in der ersten Jahreshaelfte auf den hier nur bestehenden Teilanspruch korrigiert.

Vielleicht kann der Fragesteller das ja noch klarstellen?

Hexle2  27.05.2014, 13:20
@DerCAM
Vielleicht kann der Fragesteller das ja noch klarstellen?

Das wäre schon ein Vorteil. Ich gehe momentan davon aus, dass der Fragesteller in der Zeit arbeitsunfähig war/ist, in der er normalerweise Urlaub gehabt hätte/hat.

Ich kenne die Regelung mit Zeitverträgen die noch im ersten Halbjahr auslaufen so, dass man im laufenden Jahr bis zum vorgesehenen Beendigungsdatum den Urlaub mit der Zwölftelregelung angibt und bei einer evtl. Verlängerung/unbefristeten Übernahme den dann noch zustehenden Urlaub zubucht.

Hattest Du lückenlos und fristgerecht die AUs immer abgegeben? Wenn ja- dann darf er das natürlich nicht. Also ganz klares NEIN.

Wird immer mal wieder gerne versucht, ist immer mal wieder falsch und gegen jegliches Arbeitsrecht. Urlaub und krank wird nicht miteinander verrechnet.

hallo ich probiers mal dir zu helfen, ich hab ein bisschen Arbeitsrecht im Studium...aber über Recht und Recht lässt sich ja immer streiten.

Also da kommt es auf mehrere Faktoren an. Zum einen unterscheidest du ja auch erstmal Deinen Anspruch auf Urlaub und den damit idR anfallenden Urlaubsgeld und natürlich spielt die Dauer Deiner "Krankheit" auch mit rein

Es spielt eine Rolle ob Du Auszubildender oder "normaler" Angestellter bist und ob Du den Urlaub hättest schon eher nehmen können (vielleicht sogar auf Hinweis Deines Arbeitgebers) und es zu dem Zeitpunkt nicht wolltest? auch die Lage des Betriebes kann einen Grund darstellen.

Da hat der AG zB mitzureden wenn es um Resturlaub aus den vorherigen Jahr ging, der muss meist bis zum März aufgebraucht werden und könnte vielleicht der Grund dafür sein?

Grundsätzlich hast Du aber recht, selbst wenn Du Dich im Urlaub befindest aber erst im Laufe der Zeit krank wirst hast Du das Recht dir den Urlaub wieder rückwirkend gutschreiben zu lassen für diese Zeit- vorausgesetzt Du hast eine Krankmeldung und die gibt es ja.

Ich würde ihn erstmal freundlich darauf aufmerksam machen falls Du dich das bisher noch nicht getraut hast. Manches mal kommt man durcheinander mit sovielen Krankmeldungen und Urlaubsanträgen. vielleicht gibt es noch andere Gründe die kann dir der Personaler dann bestimmt genau erklären.

Darf mir der Arbeitgeber meinen Urlaub bzw. die Tage abziehen obwohl ich Krank war?

Nein. Allerdings hast du auch keinen Anspruch auf vollen Jahresurlaub, wenn du nur unterjährig arbeitest. Also noch mal prüfen.

Dementsprechend kannst und solltest du vorgehen, wenn hier tatsächlich gegen geltendes Recht verstoßen wird. Vorgehensweise steht in den anderen Beiträgen.

Solange du deine Krankheitstage mit AU's belegt hast, ist das unzulässig. Vgl. § 9 BUrlG