Urlaubsanspruch beim Befristeter Arbeitsvertrag

4 Antworten

Urlaub

Du hast bei Ausscheiden zum 31.07.2014 Anspruch auf die vollen 24 Werktage Urlaub, da Du in der 2. Jahreshälfte ausscheiden würdest (Anspruch mind. auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub); der Urlaubsanspruch ist ein persönlicher Anspruch und muß unabhängig von der Zahl oder Dauer der Beschäftigungsverhältnisse innerhalb eines Kalenderjahres immer von dem Unternehmen zunächst voll erfüllt werden, bei dem man die Ansprüche zuerst erwirbt); auch eine pro-rata-temporis-Regelung (zeitanteilig) in einem Tarifvertrag würde daran nichts ändern, da 24 Werktage der gesetzliche Mindesturlaub ist.

Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft schützt nicht vor dem Auslaufen des Vertrages.

befristetes Arbeitsverhältnis

Am 31.07.2015 wärst Du 2 Jahre befristet in den Unternehmen beschäftigt; es kommt nun darauf an, ob die Befristung mit oder ohne wichtigem Grund erfolgt ist; wenn eine Befristung ohne wichtigen Grund vorliegt, dann ist eine weitere befristete Verlängerung des Vertrages ohne Sachgrund  nicht mehr möglich (es sei denn es wäre im Anschluß eine Befristung mit wichtigem Grund - dieser sollte aber spätestens zum Ablauf der erneuten Befristung ggf. auf seine Wirksamkeit überprüft werden); sollte die Befristung dennoch weiter ohne wichtigen Grund erfolgen erfolgen, wäre das gut für Dich, denn dann hättest Du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, da die Befristungsabrede unwirsam wäre.

Es gibt noch die Ausnahme bei Unternehmensgründungen (in den ersten 4 Jahren kann ohne Grund bis zu 4 Jahren befristet werden).

je nach dem wieviel Urlaub du bereits genommen hast steht dir der Jahresurlaub zu... der AG kann dich in Zwangsurlaub schicken um die Tage aufzubrauchen bis du "gehst".

ClaudiSchnuff 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 12:53

Super, danke für die schnelle Antwort. Dann hätte ich noch drei Wochen Urlaubsanspruch ( 1Woche hab ich schon Genommen)... Danke

14 Arbeitstage im Jahr 2015
(24 geteilt durch 12 Monate mal 7 Monate)

Aber wart mal ab - was die Verlängerung betrifft. Der Gesetzgeber hat da dem Arbeitgeber mächtige Schranken auferlegt bei Schwangerschaft.

ClaudiSchnuff 
Beitragsersteller
 26.05.2015, 14:41

oh ok..Ich habe nämlich gelesen das es egal ist wenn ich mit einem befristeten vertrag schwanger werde. mein AG kann den sozusagen einfach auslaufen lasse...so dachte ich es! weißt du was anderes?

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, hasst du für dieses Jahr insgesamt 14 Tage Anspruch auf bezahlten Urlaub.