Vertrag abschließen ohne lesen, Waschmaschine bekommen(redewendung/Sprichwort)?

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2002 gab es eine große Schuldrechtsreform des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

AGB werden einseitig erstellt und der Verbraucher hat keine Mitgestaltungsmöglichkeit - daher soll er vor Klauseln geschützt werden, die ihn unangemessen beneachteiligen; zudem kann man die Ware oder Dienstleistung nicht geziehen, wenn man die AGB nicht akzeptiert.

Bis dahin waren AGB meist wirksam, wenn sie akzeptiert wurden - deshalb mußte man früher das Kleingedruckte tatsächlich aufmerksam lesen um zu wissen, was auf einen zukommt und man mußte die AGB gegen sich gelten lassen (bis auf weinige Ausnahmen).

Ab 2002 kann man sich das Durchlesen meist sparen - wenn ein ABG-Fall eintritt, kann man die Rechtmäßigkeit der speziellen Klausel gerichtlich prüfen lassen.

Es spielt daher keine Rolle, ob man die AGB mit unwirksamen Klauseln unterschreibt.

In den AGB finden sich immer wieder unwirksame Klauseln.

Übrigens gilt das auch für formularmäßige Arbeits- und Mietverträge - diese stellen auch AGB dar.