Lastschrift storniert- jetzt Stornogebühren und erhöhte Kosten?
Huhu,
seit Juni bin ich in einem Fitnessstudio angemeldet. Beim Unterschreiben des Vertrags habe ich Lastschrift als Zahlungsweg angegeben, über die monatlich abgebucht werden soll.
Den Erstbetrag (Aufnahmegebühr+den halben Juni) sollte ich laut Mitarbeiter extra überweisen. Das tat ich auch umgehend.
Zum 1.Juli wurde dann aber nicht nur der Beitrag für Juli abgebucht, sondern mit diesem zusammen noch einmal der Erstbetrag. Das habe ich dann noch vor Ende der 6-Wochen Frist bemerkt und diese Lastschrift sofort storniert. Das habe ich dem Mitarbeiter am Telefon auch gleich mitgeteilt und es hieß, ich solle dann einfach den Teilbetrag für Juli noch einmal überweisen (der ja mit der Stornierung auch weggefallen war). Hab ich auch gleich gemacht.
Jetzt erhalte ich aber einen Brief, in dem noch einmal sämtliche Gebühren (!) plus eine Stornogebühr aufgeführt sind, die ich begleichen soll. Dabei sollte nach meiner Rechnung das Geld bereits komplett auf deren Konto sein. Auch einen Pauschalbetrag von 10 Euro Gebühren halte ich trotz Erwähnung in den AGB für unzulässig, zumal die Schuld ja nicht bei mir liegt, denn schon Ende Juni hätten die Verantwortlichen merken müssen, dass der Betrag für Juni schon auf ihrem Konto war, und somit die Lastschrift so garnicht ausführen dürfen.
Was sollte man am besten nun tun?
6 Antworten
Red mit denen und sag ihnen, dass dir das übel aufstösst, wenn gleich am Anfang alles schief läuft. Du hast umgehend bezahlt, im Studio ist der Informationsfluss anscheinend nicht so gut, so dass eine Überweisung gefordert wurde, obwohl du mit dem Lastschriftverfahren einverstanden warst. Vielleicht machst du ja den Vorschlag, die 10 Euro zu bezahlen, damit die Buchhaltung nicht ganz durcheinander kommt und lässt dir dafür einen 10 Euro-Gutschein für z.B. Getränke, Kurse oder so vom Studio geben. Wär doch ein Kompromiss, auf den das Studio vielleicht leichter eingehen kann.
Dabei sollte nach meiner Rechnung das Geld bereits komplett auf deren Konto sein.
Da hilft nur nachfragen. Eventuell wirde der Zahlungseingang falsch verbucht, oder die Rechnungserstellung folgte nicht dem letzten Stand.
Auch einen Pauschalbetrag von 10 Euro Gebühren halte ich trotz Erwähnung in den AGB für unzulässig
Das ist korrekt. Der BGH entschied 2009, dass maximal die Höhe der Bankgebühren berechnet werden darf: http://lexetius.com/2009,3095
Allerdings hat sich bei den mittlerweile üblichen SEPA-Lastschriften die Sachlage leicht geändert, so dass man sich nicht unbedingt auf dieses Urteil berufen kann.
zumal die Schuld ja nicht bei mir liegt,
Völlig korrekt, den Schaden hat das Studio verursacht und kann daher selbstverständlich keinen Schadenersatz verlangen.
Sprich einfach mit denen und kläre die Sache auf. Mit 99 % Wahrscheinlichkeit ist das nur ein Verwaltungsfehler und kein böser Wille.
Mit denen vom Fitnessstudio reden. Wenn das eine halbwegs seriöse Firma ist, sollte das so zu klären sein, dass Du nichts extra zahlen musst (keine Gebühren o.ä.).
Vielleicht haben die nicht gemerkt, dass das Geld von Dir schon angekommen war und haben es deswegen nochmal abgebucht. Könnte z.B. passieren, wenn beim Verwendungszweck auf dem Überweisungsschein ein Zahlendreher reingekommen ist oder der Computer bei der Bank ihn falsch gelesen hat. Oder die beim Fitnessstudio haben einen Fehler gemacht.
Der "freundliche Mitarbeiter" hat das wahrscheinlich gleich in den Papierkorb geworfen. Jetzt hast du die Kosten verursacht, und wirst sie auch zahlen müssen.
Wie willst du denn beweisen, dass du dort angerufen hast?
So ein Unsinn! Darauf kommt es doch gar nicht an.
du hättest nicht einfach Kopflos das Geld zurück buchen lassen. Das Studio hätte dir das Geld sicher zurück überwiesen. Nun mußt du auch die Kosten tragen!