Fitnesstudio erhebt Servicepauschale NACH Vertragsende!
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vertrag im Fitnesstudio ging bis zum 05.03.2015. Im März war noch einmal die Servicepauschale (für die Trainingsbetreuung) von 19,90€ fällig. Diese hat das Fitnesstudi, mit der Begründung, dass es egal sei wie lange man im Quartal (in diesem Fall nur 5 Tage) noch Mitglied ist, von meinem Konto abgebucht. Das heißt ich habe für März, April & Mai mitbezahlt. Ich habe dieser Lastschrift widersprochen, da ich es nicht einsehe für 2 weitere Monate zu zahlen! Ich habe dem Fitnesstudio angeboten den Betrag zu dreioteilen und 6,33€ für den Monat März zu bezahlen! Dies lehnte der Betreiber wehement ab und sagte, dass dies schon aufgrund des neuen Mindestlohnes indiskutabel sei! In meinem Vertrag ist schwammig aufgeführt: "Eine Servicepauschale wird alle 3 Monate fällig!" Weiter steht dort nichts über die Servicepauschale. Die AGB habe ich nie zu lesen bekommen und sind auch auf der Homepage des Studios nicht ersichtlich! Sachverhalte, die darüber hinaus im Vertrag nicht eindeutig geregelt sind und nicht im gegenseitigen Einvernehmen abgesprochen wurden, haben ich doch nicht unterschrieben und sind für Sie daher nicht bindend? Oder sehe ich das falsch?
Wie soll ich weiter vorgehen? Soll ich mir einen Anwalt nehmen oder ist das wegen 19,90€ lächerlich? Dazu muss gesagt werden, dass ich Studentin bin und im Monat leider nicht mehr als 184€ Kindergeld bekomme! Deshalb sind 19,90€ viel Geld für mich! (Würde die Beratung des Anwalts gratis erhalten)
Vielen lieben Dank im Voraus!
2 Antworten
Ähm ja... Die Berechtigung einer solchen Servicepauschale kann ich jetzt auf Anhieb nicht einschätzen, allerdings sollte dir klar sein, dass das Quartal aus Januar, Februar und März besteht, und die Pauschale dann wohl für diesen Zeitraum gilt.
Ich könnte mir vorstellen, dass man diese Pauschale dann anteilsmäßig kürzen könnte, d.h. um die verbliebenen Tage im März, an denen keine Leistung erbracht wurde. Im Zweifel kann das vielleicht eine Verbraucherstelle, oder eben der Anwalt klären. Aber so ein Wind um geschätzte 7 Euro? Welche Kündigungsfrist war denn vereinbart?
Dann schau mal in den Vertrag, was da steht. Die Bezeichnung "Quartal" ist eigentlich eindeutig und kann nicht einfach mal so auf beliebige 3 Monate angewendet werden.
Wenn das jedoch so ist, wie du hier schreibst, halte ich das auch nicht für okay. Es dürfen dir keine Gebühren berechnet werden für Leistungen, die nach dem Vertragsende liegen. Dann würde ich auch die Bezahlung zurück halten und der Forderung widersprechen
Nun, mein Vertrag besteht aus einer Seite in dem nur angekreuzt ist welchen "Tarif" ich habe und dass die Servicepauschale alle drei Monate fällig ist, sowie dass die Kündogungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden muss! FERTIG! Ist schon alles geschehen, danke für Deine Mühe aber das beantwortet meine Frage leider nicht wirklich.
geh damit mal zur verbraucherzentrale.
die kennen solche sachen und können dir tipps geben, was du nun tun kannst. womöglich ist das vertrag für die tonne, wenn du die AGB nie erhalten hast.
Das ist so nicht richtig, denn da ich den Vertrag im März 2013 aufgenommen habe gilt die Servicepauschale jeweils für März, April, Mai ... Juni, Juli, August... usw. Wie ich schon beschrieb, weigert er sich die Servicepauschale anteilsmäßig zu kürzen! Er möchte die vollen 19,90€ haben! Kündigungsfrist sind 3 Monate ich habe aber schon vor 12 Monaten gekündigt um ganz sicher zu gehen!