Vertrag - Betrunken
Hallo! Ich habe einen Freund (im Namen seines Vereins) einen DJ angesprochen und angeblich damals einen mündlichen Vertrag eingegangen. Wie Fotos belegen können wir ich sehr betrunken. Ist dieser Vertrag dann überhaupt für den Verein bindend?
Ein Freund meinerseits war bei diesem Abend auch anwesend und bestätigte mir, dass wir über eine mögliche Buchung sprachen.
Betrag um den es geht : 400€ ... xD
7 Antworten
Allgemein bist du nicht geschäftsfähig wenn du betrunken bist.
Diesen Vertrag kannst du anfechten .
Du bist in dem Moment zwar einen Vertrag eingegangen, dieser ist aber de jure nichtig, da du unter starken Alkoholeinfluss standest. Dass du tatsächlich eine mündliche Buchung eingangen bist, soll dir der "DJ" erst mal beweisen. Jeder kann ja behaupten, er hätte dir mündlich was verkauft und dich darauf festnageln. Vor Gericht (falls der "DJ" soweit gehen sollte ist er echt nicht der hellste) hätte er allerdings keine Chance damit.
der dj sagt, ihr wäret einen mündlichen vertrag eingegangen
du streitest das ab, sagst, ihr hättet nur Konditionen besprochen
fertig, er hat keine beweise
Deine abgegebene Willenserklärung ist nichtig, wenn du (stark genug) betrunken warst (§105(2) BGB)
Somit ist der Vertrag nicht zustande gekommen.
Bist du denn auch im Verein? wenn nicht, dann kannst du doch auch keinen Vertrag für den Verein machen oder ? :)
Ja aber er wurde ja nicht als Vertreter bestimmt.
ich war nicht im Verein , ich habe extern für den Verein gehandelt!
sicher kann er das, wenn der als Vertreter bestimmt wird
du kannst jeden als Vertreter bestimmen