Vertrag - Betrunken

7 Antworten

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Allgemein bist du nicht geschäftsfähig wenn du betrunken bist.

Diesen Vertrag kannst du anfechten .

Du bist in dem Moment zwar einen Vertrag eingegangen, dieser ist aber de jure nichtig, da du unter starken Alkoholeinfluss standest. Dass du tatsächlich eine mündliche Buchung eingangen bist, soll dir der "DJ" erst mal beweisen. Jeder kann ja behaupten, er hätte dir mündlich was verkauft und dich darauf festnageln. Vor Gericht (falls der "DJ" soweit gehen sollte ist er echt nicht der hellste) hätte er allerdings keine Chance damit.

der dj sagt, ihr wäret einen mündlichen vertrag eingegangen

du streitest das ab, sagst, ihr hättet nur Konditionen besprochen

fertig, er hat keine beweise

Deine abgegebene Willenserklärung ist nichtig, wenn du (stark genug) betrunken warst (§105(2) BGB)

Somit ist der Vertrag nicht zustande gekommen.

Bist du denn auch im Verein? wenn nicht, dann kannst du doch auch keinen Vertrag für den Verein machen oder ? :)

TreuerUSVasall  06.06.2013, 09:34

sicher kann er das, wenn der als Vertreter bestimmt wird

du kannst jeden als Vertreter bestimmen

tim3392  06.06.2013, 09:35
@TreuerUSVasall

Ja aber er wurde ja nicht als Vertreter bestimmt.

corsax 
Beitragsersteller
 06.06.2013, 09:40
@tim3392

ich war nicht im Verein , ich habe extern für den Verein gehandelt!