Reserviertes Fahrzeug an dritten verkauft. Möglichkeit von Schadensersatz?

5 Antworten

Soweit man davon ausgeht, dass ein bindendes Angebot durch den Verkäufer vorliegt (vgl. § 145 BGB) und Sie dieses am Tag danach angenommen haben (vgl. § 147 Abs. 2 BGB, kann von einen Kaufvertrag ausgegangen werden.

Der andere Kaufvertrag berührt die Wirksamkeit nicht.

Fall der Verkäufer nicht liefern mag oder aufgrund der Übergabe nicht mehr liefern kann, können Sie Schadensersatz statt der Leistung fordern. Der Anspruch ergibt sich auf §§ 433, 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB.

Geschützt ist das sog. positive Interesse. Der Schadensersatz entspricht also dem, was der Vertrag wirtschaftlich für Sie wert ist.

für eine verbindliche Reservierung bedarf es eines Vertrages: Z.b.: Verbindliche Reservierung eines Autos.

ob Du mit whatsapp schadensansprüche geltend machen kannst wage ich zu bezweifeln. dafür gibt es halt diese Verträge.

cumonvip  31.07.2016, 21:43

Verträge bedarfen keiner Form. Es wäre theoretisch möglich das ganze über einen mündlichen Vertrag abzuwickeln. Diesen im Nachhinein zu beweisen wird eben schwieriger.

Was willst du denn geltend machen? Mal ehrlich ohne jetzt ist Juristendeutsch einzusteigen: welcher SCHADEN ist dir denn konkret von Samstag auf Sonntag entstanden, weil du den Zuschlag nicht bekommen hast. Ich glaube wenn überhaupt steht dir Maximal die Differenz zum tatsächlichen wert zu (falls das Auto günstiger war).

Eine Reservierung ist demnach u. Umständen noch kein gültiger Vertrag. Das kommt jedoch euren genauen Wortlaut an. Unter Umständen kann auch ein Kaufvertrag geschlossen worden sein.

Ich würde das ganze abhaken, blöd gelaufen.

Wer sich nicht entscheiden kann, geht am Ende leer aus. Wer JA sagt macht das Geschäft. Reservierung hin, Reservierung her. Dir ist kein Schaden entstanden, du bekommst nur das Auto nicht.

Nee, vergiß es. Privat hast du null chance denn das Auto gehört dem Verkäufer und der kann damit machen was er will. Versprechen gelten nur schriftlich. Dein Zeuge nutzt auch nix denn der Verkäufer kann sagen dass er sichs anders überlegt hat oder er kann irgendeinen Vorwand erfinden gegen den du nicht ankannst.

cumonvip  31.07.2016, 21:44

falsch. Bitte nochmals informieren, dass ist leider Irrglaube.

berieger  01.08.2016, 15:39
@cumonvip

.....aber die Wahrheit.....ja ich weiß, mündliche Absprachen gelten auch... aber wer will die durch alle Instanzen beweisen? Wenn jemand dazu die Nerven hat wegen einem billigen Auto...bitteschön. Man muß auf dem Teppich bleiben.