Ebay Kleinanzeigen: Ab wann ist es juristisch verpflichtend?
An alle Hobbyjuristen hier: Ich hab bei Ebay Kleinanzeigen mich auf ein Angebot gemeldet und überweise ihm das Geld heute. jetzt habe ich ein billigeres Angebot gefunden. Ist es noch juristisch ok, von dem ersten Kauf abzuspringen, oder ist man ab dem Moment wo man gesagt hat, dass man überweisen wird schon einen mündlichen Vertrag eingegangen?
4 Antworten
Unabhängig davon, ob Du überweisen / gezahlt hast oder nicht: in dem Moment, wo Du einem Verkäufer die Zusage gibst den Artikel zu kaufen und der Vekräufer die Zusage gibt, Dir den Artikel zu verkaufen, ist ein Kaufvertrag bindend.
"Nach den allgemeinen Regeln der §§ 145ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB) kommt ein Vertrag durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen,
nämlich Angebot und Annahme zustande. "
§ 145 Bindung an den Antrag
@ Abwehr
Praktisch bist du auch auf Ebay-Kleinanzeigen einen Vertrag eingegangen, wenn du dem Verkäufer jetzt das Geld überweisen willst. Dann seid ihr euch einig geworden. So sehe ich das.
Dann verlässt er sich, dass er seine Ware an dich verkauft hat.
Wie würdest du denn reagieren? Ich sage dir zu ich kaufe was von dir und schwupps, sehe ich etwas später dasselbe nur billiger, dann springe ich bei dir ab und nimm das günstigere.
Fändest du das fair? Ich finde solche Verkäufer sind nicht gerade seriös die erst zusagen, was kaufen, man tauscht die Daten aus und dann schreibt er:
"Sorry, tut mir leid, ich habe was gefunden das billiger ist"
Bei solchen Käufern würde ich als Verkäufer freiwillig zurücktreten. Sie sind unzuverlässig.
ok, ich war mir halt nur nich so sicher, ob das offiziell ab der Zahlung beginnt oder ab der Zusage. Das ist ja gerade dann wichtig, wenn ich verkaufen will
Ja das hätte man jetzt auch ohne Kritik sagen können :D
Ich hab ja deswegen extra nochmal nachgefragt...
@ Abwehr
sorry, wenn ich dir auf den Schlips getreten bin, das war nicht so böse gemeint, wie du das jetzt aufgefasst hast, ist aber meine ehrliche Antwort..
Ich verkaufe und kaufe schon seit vielen Jahren und mir passiert das auch immer mal, dass jemand etwas haben will und dann doch abspringt.
Na und, dann weis ich woran ich bei dem Typ Käufer bin und dann bekommt einer meine Ware, der auch dazu steht dass er seine Zusage was zu kaufen auch einhält.
Du hast einen bindenden Vertrag abgeschlossen. Der Verkäufer hat ein Angebot gemacht und Du hast es angenommen. Mit dem Überweisen hat das eigentlich nichts zu tun (allerdings drückt Deine Zahlung ja wohl Deine Zustimmung zum Vertrag mehr als deutlich aus).
Ok schade aber trotzdem danke
wenn du sagst, das du überweisen wirst, kannst du ncith emhr davon zurücktreten.
danke das war die Antwort die ich gesucht hatte