Verträge+ Nicht Zurechnungsfähigkeit?
Hallo im Normalfall gibt es ja ein parr möglichkeiten einen Vertrag zu kündigen. Nehmen wir als Beispiel einem Handy Vertrag. wenn der eine mindesrvertragslaufzeit hat kann man den erst nach 2 jahren kündigen bzw wenn man einen Vertrag online abgeschlossen hat 14 Tage nach Abschluss. sonst geht es ja nur noch bei Vertragsbruch. Wenn eine Person einen Vertrag abschließt die nicht Zurechnungsfähig ist ist der Vertrag doch schwebend unwirksam. Wie erwirbt man eine Nicht Zurechnungsfähigkeit. Also welche Defizite muss man aufweisen. ( Könnt ihr es vielleicht mit einem Link oder so hinterlegen weil in solch einem Forum kann man ja viel schreiben ;)
3 Antworten
Mir erschließt sich nicht so ganz, worauf du hinaus willst. Willst du nachträglich beweisen, dass jemand bei Vertragsabschluss unzurechnungsfähig war? Das wird schwer bis unmöglich. Willst du dich für unzurechnungsfähig erklären lassen um dann Verträge abzuschließen? Auch das wird eher schwer, da das Gericht dann einen Betreuer für dich bestellt, der sich um solche Dinge kümmert.
Werde Profi Borderliner XD
Aber das muss diagnostiziert werden ...
Hol dir n Gerichtlichen Betreuer , der kündigt dir dann alles :D
Den wirst du vieleicht nicht mehr so schnell los aber dafür bist du alles andere los =)
:)
Wenn du "unzurechnungsfähig" (wie du es nennst^^) bist, bist du nichts geschäftsfähig. Somit kannst du grundsätzlich keine Willenserklärungen wirksam abgeben - sie sind schlicht nichtig. Daraus folgt, dass aufgrund deiner eigenen Erklärungen prinzipiell keine Verträge zustande kommen (also auch nicht schwebend unwirksam).
Bist du dauerhaft "unzurechnungsfähig", muss der Vertragsgegner es beweisen, wenn er sich darauf beruft, dass du ausnahmsweise einen klaren Moment (luzider Augenblick; lichten Moment) hattest.
Bist du dagegen normalerweise klar im Kopf und einfach nur akut weshalb auch immer gestört, musst wiederum du den Beweis antreten.
Schau zum Thema gern in §§ 104 II, 105 I, II BGB. Über Nachfragen freue ich mich immer.
geh doch mal zum nächsten amt ... setz dich hin.. pack deine sektflasche aus.. proste allen zu --- und sag das du dir gleich in die hosen scheißt... wenn sie nicht sooofort den generalmusikdirektor holen , weil du dich über den zustand dieses amtes beschweren willst :o) erfolg ist garantiert
Das hat meine Frage nicht beantwortet.
""" Wie erwirbt man eine Nicht Zurechnungsfähigkeit. Also welche Defizite muss man aufweisen. """
danach kommen garantiert die herren und damen mit den langen ärmeln :o)
es ist doch nur aus interesse :D ich will nichts kündigen! ;D
Ich will doch nichtmal was kündigen :D es ist aus interesse xD