Vertauschte Wasserzähler
Letztes Jahr fiel meinem Nachbarn zufällig auf dass etwas mit der Zuordnung der Wasserzähler nicht stimmt. Er hat sich mit dem WAV in Verbindung gesetzt und es kam jemand um dies zu prüfen. Dabei stellte sich heraus dass unsere beiden Zähler vertauscht waren. Der anwesende Techniker hat alles berichtigt und seit dem haben wir die richtigen Zähler. Offiziell haben wir aber nie ein Schreiben oder Ähnliches vom WAV erhalten, lediglich auf der Abschlussabrechnung steht ganz unauffällig die neue Zählernummer. Jetzt soll mein Nachbar viel Geld nachzahlen, welches ich ja eigentlich schon bezahlt habe. Nun wollen wir noch einmal versuchen mit den Verantwortlichen zu sprechen, sonst möchte mein Nachbar zum Anwalt gehen, was ich für richtig halte. Kann mir jemand einen Rat dazu geben? Danke schon mal im Voraus
4 Antworten
Wieso eine Nachzahlung? Du hast doch "Deinen" Verbrauch ordentlich bezahlt und ich nehme an, daß dies auch Dein Nachbar getan hat. Jetzt ist die Frage, wie hat der Techniker das Problem gelost und den Fehler berichtigt? Hat er die Zähler getauscht? Oder nur die Zählernummern auf den Papieren getauscht? Hat er dabei auch die jeweiligen Zählerstände vor und nach dem Tausch festgehalten? Dem Versorger ist doch kein Schaden entstanden, sondern Euch Beiden, da Ihr den Verbrauch des Anderen bezahlt habt? Also aus welchem Grund erhebt der Versorger eine Nachforderung? Es sei denn der Versorger hat Dir bereits den zuviel gezahlten Verbrauch bereits vergütet! Sei es wie es sei, der Anwalt ist die Einzig richtige Entscheidung in diesem Fall!
Frag mal an, ob Du in den nächsten Tagen mit der entsprechenden Rückzahlung rechnen kannst. Das sollte ja wohl nicht davon abhängig sein, dass ein anderer nachzahlt.
Oder ob es das einfachste ist, wenn er Dir direkt das Geld gibt.
;-)
Kann mir jemand einen Rat dazu geben?
Der Gang zum Anwalt ist richtig.
Natürlich muss der Nachbar nachzahlen und du musst das überzahlte Geld erstattet bekommen - so weit das noch nicht verjährt ist.
Wenn du dich mit dem Nachbarn gut verstehst, dann schließe dich doch bei der Beratung mit seinem Anwalt an und ihr teilt euch später die Kosten. Es betrifft ja schließlich euch beide.