Vertagsende bei Nachtschicht

6 Antworten

Hallo, genau...24 Uhr ist Feierabend....ich würde allerdings gar nicht mehr hingehen,Krankmelden oder so.... MfG

Dein letzter Arbeitstag ist der 31.10.2012 bis 24:00 Uhr...

Das Arbeitsgericht Marburg hat entschieden (Urteil vom 10.03.2006, Az. 2 Ca 891/05):

/-> Ende ist Beendigung der Arbeitsschicht oder das Ende des Tages um 24 Uhr. Reicht die Schicht in den Folgetag hinein, so ändert dies nichts! Ausnahme: Der überwiegende Teil liegt am Folgetag. <-/

fallen also mehr als 2/3 in den Folgetag, dann endet es um 24 Uhr - ist dies nicht der Fall, ist die Schicht regulär wie betriebsüblich zu beenden.

Hast du eventuell noch eine oder zwei Überstunden die du dafür ins Töpfchen werfen könntest? Frag deinen Arbeitgeber, wie er sich das konkret vorstellt - denn du hast vollkommen recht - am 1.11. arbeitest du nicht mehr für ihn und bist dann dadurch auch nicht mehr in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, schwarz auf Arbeit etc.

Da hilft wirklich nur die konkrete Nachfrage - ansonsten könntest du eventuell auch noch die schicht tauschen?

ja sieht so aus. arbeitsverträge laufen von datum zu datum und dabei wird keine schicht berücksichtigt. so etwas habe ich jedenfalls nicht nicht gehört.

empfehlung: Innung/Genossenschaft/Gewerkschaft fragen!!!! wenn ein arbeitsunfall passiert, wird der AG nämlich sagen: neeeee, der war ja gar nicht mehr tätig für mich.

stelari  02.10.2012, 13:25

ja sieht so aus. arbeitsverträge laufen von datum zu datum und dabei wird keine schicht berücksichtigt.

doch, werden sie... -> siehe meine Antwort...

ThomBer  02.10.2012, 14:41
@stelari

cooles Urteil! DANKE

Es wäre wohl das einfachste die Schicht zu tauschen , )

schlappeflicker 
Beitragsersteller
 02.10.2012, 11:54

ich red mal mit denen. immerhin hab ich noch ein paar überstunden