Vertagsende bei Nachtschicht
es geht um folgendes. mein arbeitsvertag endet am 31.10 und ich hab an diesem tag nachtschicht. würde ich dann nur bis 24 uhr arbeiten, da ich ab dem 1.11 nicht mehr dort angestellt bin?
6 Antworten
Hallo, genau...24 Uhr ist Feierabend....ich würde allerdings gar nicht mehr hingehen,Krankmelden oder so.... MfG
Dein letzter Arbeitstag ist der 31.10.2012 bis 24:00 Uhr...
Das Arbeitsgericht Marburg hat entschieden (Urteil vom 10.03.2006, Az. 2 Ca 891/05):
/-> Ende ist Beendigung der Arbeitsschicht oder das Ende des Tages um 24 Uhr. Reicht die Schicht in den Folgetag hinein, so ändert dies nichts! Ausnahme: Der überwiegende Teil liegt am Folgetag. <-/
fallen also mehr als 2/3 in den Folgetag, dann endet es um 24 Uhr - ist dies nicht der Fall, ist die Schicht regulär wie betriebsüblich zu beenden.
Hast du eventuell noch eine oder zwei Überstunden die du dafür ins Töpfchen werfen könntest? Frag deinen Arbeitgeber, wie er sich das konkret vorstellt - denn du hast vollkommen recht - am 1.11. arbeitest du nicht mehr für ihn und bist dann dadurch auch nicht mehr in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, schwarz auf Arbeit etc.
Da hilft wirklich nur die konkrete Nachfrage - ansonsten könntest du eventuell auch noch die schicht tauschen?
ja sieht so aus. arbeitsverträge laufen von datum zu datum und dabei wird keine schicht berücksichtigt. so etwas habe ich jedenfalls nicht nicht gehört.
empfehlung: Innung/Genossenschaft/Gewerkschaft fragen!!!! wenn ein arbeitsunfall passiert, wird der AG nämlich sagen: neeeee, der war ja gar nicht mehr tätig für mich.
cooles Urteil! DANKE
Es wäre wohl das einfachste die Schicht zu tauschen , )
ich red mal mit denen. immerhin hab ich noch ein paar überstunden
doch, werden sie... -> siehe meine Antwort...