Anstiftung?

11 Antworten

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Nein, solange er dich nicht aufgefordert oder genötigt hat den Gegenstand zu klauen, ist es keine Anstiftung. Gem. § 26 StGB muss er Dich vorsätzlich zur Straftat aufgefordert haben.

So ist das, wenn Kinder zur Vorladung erscheinen. Besser ist es, nichts zu sagen.

Von Experte PatrickLassan bestätigt
Naja, gilt das als Anstiftung?

Das finde ich schon arg weit hergeholt, wenn es so war wie von dir geschildert.

Deinem "Freund" wird sicher nichts passieren, denn er weder explizit gesagt, du sollst die Ware da und da klauen, noch hat er dich zum Diebstahl erpresst.

Er hat einfach gesagt, er möchte das haben- du hättest ja sagen können "dann sieh, wo du es her bekommst" oder einfach nur "nein".

Du bist der Gearschte und wirst die Konsequenzen tragen müssen.

Ein paar Sozialstunden in den Ferien, Hausverbot und Schadensersatz.

Wurdest du vernommen, ohne dass deine Eltern oder ein Anwalt anwesend waren? Dann würde ich an deiner Stelle erst einmal weitere Aussagen verweigern (als Beschuldigter hast du immer das Recht, zu schweigen) und schriftlich gegen die Verwendung deiner bisher gemachten Angaben widersprechen (im Zweifel deine Eltern machen lassen oder einen Anwalt).

Zu deiner ursprünglichen Frage: Solange "kannst du das besorgen?" bei euch nicht gängiger Code für "geh das stehlen" ist, ist es keine Anstiftung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung