Muss ich der Polizei sagen, wer mein Dealer ist?
Also falls jemand meine vorherige Frage gelsesen hat, wird er den Hintergrund dieser Frage wohl eher verstehen. Ich bin jedenfalls bei der Polizei wegen dem Erwerb von Cannabis vorgeladen und habe mir vorgenommen zu gestehen. Jedoch will ich den Dealer, nachdem sie wahrscheinlich fragen werden nicht nennen, da ich erstens mit ihm befreundet bin und zweitens nichts von Verrat halte. Meine Frage also: Wenn sie mich fragen wer mir das verkauft hat, muss ich es ihnen dann sagen? Und wenn ich es nicht tue, was passiert dann?
12 Antworten
Einer polizeilichen "Vorladung" muss man nicht Folge leisten (staatsanwaltlichen oder gerichtlichen Vorladungen dagegen schon).
Du solltest gar nichts sagen, bevor du mit einem Rechtsanwalt gesprochen hast.
Du musst garnichts. Einfach keine angaben machen und gut.
Wurde auch schon deswegen vorgeladen und natürlich wollten sie wissen von wem ich es habe und klar probieren sie es mit unfähren Mitteln, indem sie sagen, meine Strafe wird dann nicht so hoch ausfallen, wenn ich es sage, aber das ist schwachsinn, es waren eh nur Sozialstunden.
Sag es nicht von wem du es hast, oder sag du hast es von so nem typ, den du nicht kennst. Bei uns gibt es so ne Ecke da stehen immer welche die was verkaufen, da hab ich einfach gesagt ich hab das von jemanden dort den ich nicht kenne, aber verrate niemals deinen dealer, denn er vertraut dir ja, sonst würde er dir nicht verkaufen, ich verkaufe zb. Leute die schiss vor der Polizei haben nichts, weil ich weiss sie würden der Polizei sofort alles sagen wenn sie geschnappt werden. Und wenn ihr ja befreundet seid, wäre es das beste wenn du sagst, du hättest es von jemandem denn du nicht kennst oder dass du ihnen einfach Garnichts sagt, lass dich bloß nicht kleinkriegen, die Polizei spielen immer spielchen mit dir während der Anhörung, damit du schiss bekommst und auspackst, aber du musst deine Rechte kennen und dich nicht einlullen lassen. Es sind wahrscheinlich eh nur sozialstunden, wenn es dass 1. Mal ist dass du erwischt worden bist und da du ja sowieso gestehen willst, ist das ja schon mal gut und wirkt sich besser aus, auch wenn du nicht sagst woher du es hast.
Viel Glück!
Du musst Harlekine Aussage machen nur wenn die wirklich tief in der Sch**** hängst kann es sich strafmildernd auswirken! Überleg es dir
Ne dann würde ich nichts sagen näher macht dir der Dieler noch Stress :S
Wirklich tief stecke ich nicht drin, das verfahren wird höchstwahrscheinlich eingestellt
Du musst außer Deinen Persönlichen Daten überhaupt keine Aussage machen
Interessierter: Ja und? Dennoch musst du nur Angaben gemäß http://www.gesetze-im-internet.de/owig\_1968/\_\_111.html machen. Mehr nicht!
Die Strafvereitelung muss schon offensichtlich sein, damit jemand selbige anzeigen kann. Und das ist sie in den seltesten Fällen.
Sagt dir der Begriff "Strafvereitelung" was?
§ 258 StGB https://dejure.org/gesetze/StGB/258.html