Bei Polizei verpetzt Gras

8 Antworten

Du sprichst über eine Annahme und darüber, dass keine Beweise vorliegen.

Wenn ich nun meinerseits annehme, dass morgen der dritte Weltkrieg ausbricht, aber seitens der Kriegstreiber keine Beweise dafür vorliegen...meinst Du, ich sollte mir dann dennoch einen Sicherheitsbunker bauen?

Der bloße Cannabiskonsum an sich stellt keine strafbare Handlung dar, aber zumindest bedenklich ist, wenn Kinder oder unreife Jugendliche es tun. Man sollte sich also rechtzeitig das nötige Wissen über die Substanz, die man gebraucht, aneignen und nicht erst dann, wenn man Muffe vor Konsequenzen bekommt. Unabdingbar ist eine gewisse persönliche Reife, um den selbstverantwortlichen Umgang mit Cannabis zu erlernen. Auch zu wissen wie man reagiert, wenn man Ärger mit der Polizei wegen Cannabis bekommt, kann nicht schaden: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

Zu allererst ist der alleinige Konsum von Cannabis in Deutschland nicht strafbar. Solltest du im berauschten Zustand erwischt werden, müsste man dir erstmal beweisen, dass du auf deutschem Gebiet Cannabis konsumiert hast. Ist es jedoch der Fall, dass du es zum Beispiel in den Niederlanden getan hast, wo der Besitz toleriert wird, wirst du straffrei davonkommen, auch wenn du berauscht nach Deutschland zurück kommst. Als Beschuldigter musst du jedoch keinerlei Aussage machen und da es keine Beweise für einen Besitz gibt, dürfte es für die Polizei schwer werden, dir etwas nachzuweisen und ein sowieso zu großer Aufwand sein.

Nichts! Warum sollte die polizei etwas unternehmen nur weil jemendamd die tür reinkommt und sagt herr x raucht gras? Es lohnt sich einfach nicht erst wenn jemand vernünftige argumente und beweise vorbringt (besitz größerer mengen,handel,aufzucht usw) wird es interessant die angelegenheit genauer zu betrachten.

Sag das sie es dir nicht beweisen können

Jeder raucht das mal (auch die Polizisten haben es bestimmt schon mal gemacht)

Und wenn es deinen Freunden und Eltern egal ist hat dir die Bullerrei nichts zu sagen sie können es ja nicht beweisen

Messkreisfehler  04.11.2013, 19:38

So ein Unsinn!

Natürlich kann es bewiesen werden, es gibt ne Zeugenaussage

Crush4r  04.11.2013, 19:43
@Messkreisfehler

stell dir vor jeder würde wegen konsum oder besitz von geringen menge sofort mit voller härte bestraft werden. die strassen wären leer, der knast wäre voll der staat wäre pleite.

es gibt da so ein nettes wort bei der polizei: ermessensspielraum! es gibt sogar eccken wo cops jemanden ne spritze oder crackpfeife abnehmen und es bei einer mündlichen verwarnung belassen gerade weil es dringendere sachen gibt die se zu erledigen haben.

EvilFlower  04.11.2013, 19:45
@Crush4r

Ist echt so alles überbewertet

Messkreisfehler  04.11.2013, 19:47
@Crush4r

Du kapierst es echt nicht... Die Polizei hat in BTM Sachen KEINEN Ermessensspielraum. Wenn dann hat den nur der Staatsanwalt. BTM Sachen gehen IMMER an die zuständige Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt KANN bei einem 1 Verstoss und einer geringen Menge BTM (aber nur bei "weichen" Drogen das Verfahren einstellen oder gegen eine Geldstrafe einstellen. Das KANN er, muss es aber nicht. Selbst der Besitz von 0,1 Gramm Cannabis KANN vor Gericht landen.

Finds zudem echt lustig, dass du versuchst mir meinen Job zu erklären

Crush4r  04.11.2013, 19:53
@Messkreisfehler

das SOLL und IST sind zwei völlig unterschiedliche dinge. ich habe schon oft selbst miterlebt wies abläuft. und das nicht als kiffer. ganz davon ab kommt es auf das gebiet an. in der stadt wird eher weggeschaut als in nem kleinen minidorf. es gibt angeblich auch schon fälle wo der staatsanwal anzeigen wegen besitz bis zu einer gewissen menge überhaupt nicht beachtet weil die gerichte so völlig überlastet sind. was also im gesetz steht. und wie es durchgesetzt wird. sind unterschiedliche dinge. was zwar rechtlich nicht zulässig ist. aber trotzdem gängige praxis ist. wie das bei euch ist k.a bei uns allerdings ists meist so.

111211314 
Beitragsersteller
 04.11.2013, 19:54
@Messkreisfehler

Wird sowas denn ins Führungszeugnis oder so etwas eingetragen ?

EvilFlower  04.11.2013, 21:54
@Messkreisfehler

Mehr versuche ich als Rechtsanwalt meines Mandanten Weed Canabis zu agieren und ihn vor Angriffen zu schützen als ihnen ihren Job zu erklären Kollege !

Messkreisfehler  04.11.2013, 22:38
@111211314

Ins Führungszeugnis kommen nur Einträge bei Verurteilung ab 90 Tagessätzen. Ist äusserst unwahrscheinlich, dass es bei "lediglich kiffen" zu einer Eintragung kommt.

Messkreisfehler  04.11.2013, 22:40
@Crush4r

Crush4r: Soso, was du alles schon mit deinen 20 Jährchen alles mitbekommen hast. Wenn die Polizei "kleine Fische" nicht weiter beachtet, dann erfolgt dies nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt, da reicht ne kurze Rückfrage beim zuständigen Revier die dann Rücksprache halten können.

Wispr  05.11.2013, 02:45
@EvilFlower

Die polizei hat mich angehalten weil ich innerorts mit 80 um die kurve gefahren kam sie haben mit mir den hampelman gemacht mich nach drogenkonsum gefragt was ich verneint habe was der polizist mir nicht abnahm und ich ihm darauf geantwortet habe das ich jeden abend nach der arbeit ein zwei joints rauche um abzuschalten was damit geendet hat das mir die netten herren der zivilpolizei schwerpunkt drogenermittlung (stadtbekant die beiden) eine gute weiterfahrt gewünscht haben

Was passieren würde? Ermittlungsverfahren wegen Verstoss gegens Betäubungsmittelgesetz. Natürlich liegt ein Beweis vor, die Aussage deines Kumpels. Bei der Polizei auf jeden Fall gar nichts sagen. Anwalt holen und den machen lassen.

ElseBrain  05.11.2013, 22:38

Seit wann ist eine Aussage ein Beweis? Außerdem geht es in der Frage um Konsum und damit verstößt man nicht gegen das BtmG. Für ein Ermittlungsverfahren gibt es keinen Anlaß.

Crush4r  04.11.2013, 19:38

wegen konsum? arschkarte! selbst wenn man was bei hat sagen die cops kaum was. die nehms ab und so aber passieren tut in der regel nichts. ausser es sind größere mengen. aber wegen konsum und einer aussage? da hören die cops nichtmal zu

Messkreisfehler  04.11.2013, 19:40
@Crush4r

Vollkommener Blödsinn! Die Cops haben das nicht mal zu entscheiden! Wenn dann ist das immer noch Sache des ermittelnden Staatsanwalts.

Echt lustig, dass hier so viel Leute antworten die von der Materie nicht die geringste Ahnung haben oder meinen mal irgendwas gehört zu haben...

Berguss  04.11.2013, 20:17
@Messkreisfehler

Wenn hier jemand keine Ahnung hat dann du. Ich habe als Konsument mehr Ahnung von meinen Rechten als du, das muss ich in diesem Staat auch. Oh gott, ich habe meinen Konsum gestanden! Los zeig mich an!

Messkreisfehler  04.11.2013, 22:42
@Berguss

Futter du weiter deine Psylos und wenn du der Meinung bist das du kiffen musst dann tu das, bist alt genug. Naja und wenn du meinst, dass du durch ein paar Youtube Märchen "Ahnung" von der Materie hast... dann glaub das ruhig weiter

Berguss  05.11.2013, 13:10
@Messkreisfehler

Youtube Märchen? Du meinst Fachbücher und eigene Erfahrungen? Meine Psilos kann ich im moment leider nicht futtern, erst wieder zur nächsten Erntezeit. Wenn du meinst hier als einziger Ahnung zu haben und alle anderen sind idioten, dann will ich dich mal in dem Glauben lassen.