Schneeball = körpervletzung?wenn ja was ist die strafe?

4 Antworten

Eine Tätlichkeit, wenn die Verletzung des Getroffenen grösser ist, dann ist es eine Körperverletzung, je nach Schwere auch eine schwere Körperveletzung.

Dem Grunde nach ja. Ob und in welchem Umfang das verfolgt und geahndet wird, hängt maßgeblich von den verursachten Verletzungen ab. Während ein einfacher Schnellball nicht mehr als ein Ärgernis ist, kann ein hartgefrorener Schneeball mit Eisanteil durchaus erhebliche Verletzungen verursachen. Damit wären wir theoretisch im Bereich einer gefährlichen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) und damit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

nanfxD  10.02.2022, 23:25

eher 3 Monate - 5 Jahre

Answer1234567  11.02.2022, 22:10
@nanfxD

Wenn man hier einen minder schweren Fall annimmt, ja. Aber für eine echte Beurteilung fehlt hier jeglicher konkrete Sachverhalt.

Ich und meine Freundinnen machen das sehr oft. Aber solange derjenige nicht blutet oder so ist das sicher keine Körperverletzung

Frau her nannte man das Schabernack. Heute nennt man das Tätlicher Angriff.

So verhunzt ist die Gesellschaft geworden.

Naja schade. Aber normalerweise dürfte es auch nicht weh tun es sei denn du donnert den Ball mit Wucht direkt ins Gesicht.

Alles andere ist albern.