Mit was für einer Strafe muss ich rechnen (Illegaler Waffenbesitz)?

10 Antworten

Hallo,

was ist denn "Bedrohung oder so einem Dreck" für eine Straftat :D

Schauen wir uns mal die relevanten Tatbestände an:

§ 223 StGB Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 241 StGB Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Messer und Taser:

§ 52 WaffG Strafvorschriften

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4, eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,

Die Strafzumessung können wir alle nur erraten, da du dafür viele nötige Informationen verschweigst.

Wie alt warst du zur Tatzeit, hast du Vorstrafen etc.

Gehen wir mal von einem Jugendlichen Ersttäter aus, würde ich hier in Bayern für die Körperverletzung ~40-60 Sozialstunden, für die Bedrohung ~20-40 und für den Verstoß gegen das Waffengesetz ~50 Sozialstunden veranschlagen. In anderen Bundesländern mag die Strafe geringfügig niedriger ausfallen... wir sind hier in Bayern ja tendenziell eher an der oberen Grenze...

Einziehung der Waffen ist selbstredend.

Außerdem dürftest du in der Polizeidatenbank den personenbezogen Hinweis "Waffe" erhalten, was bei etwaigen Kontrollen von Polizeibeamten zu einem erhöhten Augenmerk auf Eigensicherung führen wird.

Je nachdem, wie sich die Körperverletzung und Bedrohung gestaltete ist ein Abdruck an die Führerscheinstelle möglich. Diese entscheidet dann, wenn sie dich z.B. für einen Choleriker hält, ob du geeignet bist, eine Fahrerlaubnis zu erwerben...

Aber wie gesagt, auf Grund der mangelnden Informationen in der Fragestellung sind das von mir alles nur Vermutungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
ChristianKlaus  20.02.2019, 07:49

Sozialstunden sind noch harmlos,.... wenn er die nicht durchzieht, wandert er sowieso

WifeYeeter 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 07:50

Okay klingt nicht so gut für mich :( Aber danke das du es mir erklärt hast :)

MiTraL  20.02.2019, 07:53
@WifeYeeter

Sei doch froh wenn es nur Sozialstunden werden.

ChristianKlaus  20.02.2019, 07:57
@WifeYeeter

glaub mir, es sind schon andere als gerade Du, die einknicken werden,...Weihnachten im Knast im geschlossenen ist etwas Traumhaftes,...

Also solltest du kein Troll sein und es ernst meinen dann sag ich dir mal was.
Zu Anfang ich bin nicht stolz drauf!!
Ich habe mit 17 Jahren mit einer Walther P22 mit Kollegen eine Tankstelle überfallen.
Wir wurden gepackt weil uns jemand gefolgt ist und der Polizei gesagt hat wo wir hin gehen.
Naja ende vom lied aus allen Richtungen kamen Streifenwagen und dann klickten die Handschellen!
An der Wache angekommen konnten die Beamten lachen ich hingegen nicht denn der Schlüssel für die Handschellen war weg der Polizist hatte den irgend wo verloren.
Nach 10min fand er ihm zwischen den Sitzen im Auto.
Naja dann wurde ich befragt und ab in Gewahrsam bis zum nächsten Morgen bis der Haftrichter entschieden hat wie es weiter geht.
Ich durfte als einziger wieder gehen die anderen kamen in U Haft.
Nach 6-7 Monaten war dann der Gerichtstermin.
Ich hatte einen Pflichtverteidiger mit der Fachrichtung Ehe recht wo ich mir dachte ,,das kann ja nur schlecht werden“.
Naja dann kam halt das ganze gerede und der Richter war am reden (die Verhandlung war öffentlich also konnten Leute mit rein und zu gucken da ich zu dem Zeitpunkt 18 war) und mittendrin wo es kurz still war klingelte mein Wecker auf voller Lautstärke ich hatte so ein Ton einer Dorfsierene und hinter mir saß ein Justizmitarbeiter der noch lachend den Spruch gebracht hat ,,ah Sirenen haben wir hier genug da brauchen wir nicht nich eine“ ich wäre am liebsten im Boden versunken.
Daraufhin fragte der Richter was das war ich Antwortete ihm das es mein Wecker war dann fragte er ob das mein Aufsteh wecker ist auch das beantwortete ich mit ja und das war ein Fehler denn wir hatten kurz vor 12 und das fand der Richter nicht so Witzig das ich erst um 11:30 aufstehe.
Naja nach 2 Stunden dann das Urteil der 1 hatte so unfassbar viele Straftaten das er für 7 Jahre rein musste der andere hat die selbe Strafe bekommen wie ich 2 Jahre auf Bewährung plus 200 Sozialstunden.
Aber das wichtige ist ich habe aus der Sache gelernt und war seit dem nicht mal ansatzweise Kriminell.
Glaub mir ich war zu der Zeit noch ein "krasserer" typ wie du so einen wie dich hätten wir damals zusammengeschlagen wenn du so respektlos und frech bist wie hier.
Also daraus kannst du in etwa ableiten was auf dich zu kommt.
Angemerkt sei noch das ich schon etliche Vorstrafen hatte insofern wird es dich nicht ganz so hart treffen.
Ein Butterfly und ein Taser sind Kinderspielzeuge was so ziemlicher jeder Möchtegern Kindergangster zuhause hat.

Jan235J  20.02.2019, 12:35

Gegenfrage wieso brauchst du einen Taser und ein Butterfly?
Fühlst du dich dann damit stärker?
Willst du jemanden damit abstechen?
Dann ist illegaler Waffenbesitz dein kleinstes Problem.

WifeYeeter 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 13:29
@Jan235J

Man weiss nie, ist immer nützlich sowas zu haben. Und nein ich will damit niemandem abstechen (Ausser Selbstverteidigung).

WifeYeeter 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 12:07

Äusserst interesant, mich würde interessieren warum ?! Ich meine Tankstelle überfallen ist schon Dumm aber auch noch mit ner Waffe. Das Lohnt sich doch nicht für die 500-1000 Euro die du daraus bekommst. Da ist es viel schlauer einfach zu dealen da machst du mehr Geld mit weniger Risko. Aber das ist dir wahrscheinlich heute eh egal. Mein Ziel war auch nicht damit anzugeben, ich hab ja nichtmal gesagt was passiert ist. Ich hab nur gefragt was ich für ne Strafe kriegen werd.

... oder so ein Dreck ....

Scheinbar NULL Einsicht und Reue.

Hoffentlich eine hohe und schmerzhafte Strafe 😁

Daniel079  20.02.2019, 07:37

sehe ich genauso!

WifeYeeter 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 07:37

#IchsagkeinausTonausvorGericht

ChristianKlaus  20.02.2019, 07:47
@WifeYeeter

brauchst ja nicht auszusagen,.... Beweise sprechen für Dich

ChristianKlaus  20.02.2019, 07:53
@WifeYeeter

Richter urteilt,...

Kommt drauf an ob du dich als Deutscher outest oder als einer mit Migrationshintergrund ausgibst.

WifeYeeter 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 07:53

Wieso macht das nen Unterschied ? Also ich bin in Deutschland geboren aber meine Eltern sind ausländisch.

ambulance66  20.02.2019, 07:54
@WifeYeeter

Weil Nichtdeutsche einen Migrationsbonus haben.

WifeYeeter 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 07:56
@ambulance66

Ne bin Deutschland geboren

Da kommt dann wohl einiges zusammen. 25 bis 120 Tagessätze für das Messer, Körperverletzung und Bedrohung machen die Sache nicht besser, allein der Taser kann ordentlich zu Buche schlagen:

...macht sich bereits durch den Erwerb aber auch das Mitführen eines Elektroschockers strafbar nach § 52 Abs. 3 Nr. 1 StGB. Er muss mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren rechnen. Des Weiteren droht ein Bußgeld.

https://www.fachanwalt.de/ratgeber/sind-elektroschocker-in-deutschland-erlaubt

Dommie1306  20.02.2019, 07:47

In einem Kommentar erwähnt der Fragensteller, dass er 16 ist. Also keine Tagessätze, sondern vermutlich Sozialstunden (und ja, es wäre ungemein einfacher gewesen, wenn wir das Alter von Anfang an gewusst hätten^^)

Chrisian68  20.02.2019, 09:09
@Dommie1306

der Fragesteller ist halt leider nicht ganz so helle wie er glaubt ;-)

WifeYeeter 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 07:46

Digga 3 Jahre ?! Als ob