Wie hoch ist die Strafe bei schwarzfahren bei überregionalen Fahrten mit dem ICE?
Die normale Strafe ist ja 40€ Bußgeld, und wie hoch, beziehungsweise, was ist die Strafe wenn ich schwarz einmal durchs Land mit dem ICE fahre und erwischt werde?
6 Antworten
Es wird der doppelte normalen Fahrpreis fällig (mindestens 40 Euro), zusätzlich ist eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung möglich.
Rechtsgrundlage für den erhöhten Fahrpreis ist § 12 EVO (Eisenbahn-Verkehrsordnung).
Das gibt es doch nicht, hier sind ja wirklich alle bisherigen Antworten falsch!
In der Realität sieht das so aus: Es ist sogar durchaus nichts seltenes, dass jemand in nen ICE einsteigt ohne eine Fahrkarte zu haben. Diese kann man dann beim Schaffner bei der Kontrolle einfach nachkaufen. Eine Fahrt von Düsseldorf nach Köln kostet bspw. 17 Euro. Dann müsste mann eben noch einen Bordaufschlag zahlen, der so um die 5€ liegen müsste. Aber das ist keine Strafzahlung, sondern einfach eine Servicegebühr. Also nix mit 40€ oder doppelter Fahrpreis.
Also wenn der Schaffner an deinen kommt, einfach sagen, man braucht noch ein Ticket --> kein Problem. Also nix da mit, man muss vorher den Schaffner suchen, so eine Regelung gibt es nicht. Hier wird strickt unterschieden. Fernverkehr: Ticketkauf problemlos möglich, Nahverkehr: niemals können Tickets im Zug gekauft werden, auch nicht wenn man den Schaffner vor der Kontrolle aufsucht.
Fernverkehrszüge haben übrigens IMMER einen oder mehrere Schaffner an Bord.
Also wenn du nur mal eine kurze Strecke fahren willst, dann kannst du drauf spekulieren, dass der Schaffner es nicht schafft, den ganzen Zug bis zu dir zu kontrollieren, oder du stellst dich bei der Frage "hier noch jemand zugestiegen?" einfach schlafend. Im Worst-Case zahlst du dann halt einfach das Ticket mit dem Bordzuschlag.
Galt das mit dem Bordaufschlag nur im Fernverkehr? Im Nahverkehr habe ich Normalpreistickets ohne Aufpreis mit -BC50 für Nahverkehr gekauft, weil meine Schülerkarte nur bis zur Tarifsgebietgrenze galt.
Laut den Hinweisen in den Zügen liegt sie beim doppelten Fahrpreis, mindestens jedoch 40 EUR. Mit einem Bußgeld hat das nichts zu tun. Es handelt sich dabei um eine zivilrechtliche Forderung, quasi als Vertragsstrafe.
So steht es halt in den Beförderungsbedingungen.
aber tatsächlich kann man in Fernverkehrszügen (IC/ICE) ganz normal Tickets kaufen, dann halt mit nem Aufschlag von ein paar Euro.
Wenn du ohne Fahrkarte einsteigst und sofort den Zugbegleiter aufsuchst, dann kannst du gegen eine geringen Aufschlag nachlösen. Wenn du nicht zum Schaffner gehst, dann mußt du den doppelten Preis bezahlen.
Würd mal sagen mindestens das gleiche, wenn nicht noch mehr. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, bevor du noch eine Anzeige bekommst.
Ergänzung: Zu dieser Forderung kann eine Strafanzeige wegen Beförderungserschleichung kommen.