Versteuerung von Honorar aus Lehrtätigkeit notwendig?
Hallo liebe Community,
Ich bin hauptberuflich DaZ-Lehrer an einer Oberschule in Niedersachsen. Neben meiner Haupttätigkeit habe ich im letzten Jahr ca. 3 Monate auch an einer Volkshochschule DaZ-Untericht einmal die Woche gegeben (etwa 200€/Monat Honorar).
Ab welchen Einkommen auf Honorarbasis muss ich eine Steuererklärung machen (wäre jetzt meine erste überhaupt) oder muss ich bei so geringem Einlommen auf Honorarbasis überhaupt eine machen? Habe mir bis jetzt keine Steuernummer von Finanzamt (nicht Steuer-ID) besorgt. Habe bis jetzt auf den Rechnung meine Steuer-ID angegeben, aber das scheint ja falsch zu sein? Muss ich mir jetzt eine Steuernummer besorgen, weil ich die Lehrtätigkeit im gleichen Umfang noch mindestens ein halbes Jahr weiter machen werde?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Bin bei der Suche im Internet ganz durch einander gekommen.
4 Antworten
Bei den Einkünften aus Honorartätigkeit wird der Gewinn versteuert. Dieser ermittelt sich aus den Bruttoeinnahmen abzüglich aller für diese Tätigkeit erforderlichen Betriebsausgaben (z.B. Fahrtkosten).
Übt man diese Tätigkeit nebenberuflich aus, besteht eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wenn dieser Gewinn im Kalenderjahr den Betrag von 410 € übersteigt.
Noch eine zusätzliche Frage: Wo finde ich solche Richtlinien geschrieben?
Kann ich meine Einkommenssteuererklärung auch ohne Steuernummer abgeben und ich bekomme dann eine automatisch zugewiesen? oder muss ich die vorher beantragen?
Als Lehrer hat man kein "so geringes Einlommen" und Honorare sind grundsätzlich zu versteuern. Steht auch in Deinem Honorarvertrag - wenn er seriös ist.
Die Steuernummer und Steuer-ID steht in Deinem Einkommensteuerbescheid.
Dann nimm die Steuer-ID auf Deiner Gehaltsabrechnung..
Die Einkommenshöhe ist für die Abgabepflicht nicht von Belang, sondern die Tatsache dass überhaupt Einkünfte erzielt werden die keinem Quellensteuerabzug unterliegen (§ 46 Abs. 2 EStG).
Dies ist bei Einkünften aus selbständiger Arbeit definitiv der Fall. Du bist abgabepflichtig bis 31.05.!
Auf einer Rechnung muss eine Steuernummer sein, wenn du keine USt-ID hast.
Melde dem Finanzamt unverzüglich deine freiberufliche Tätigkeit.
Vorweg: Ich bin kein Steuerexperte.
Die Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Eine Steuererklärung würde ich dir als Lehrer aber ohnehin empfehlen, da du sicher nicht unerhebliche Ausgaben hast, die man als Werbungskosten geltend machen kann (Literatur, Ausstattung etc.).
Edit: Missverständlicher Satz gelöscht.
Dann gibt's da noch das beliebte häusliche Arbeitszimmer, in dem häufig noch ein Backofen steht ...
Da ich bis jetzt noch nie eine Einkommenssteuererklärung habe ich dem zu folge auch noch keine Steuernummer.
Kann ich meine Einkommenssteuererklärung auch ohne diese Steuernummer abgeben und ich bekomme dann eine automatisch zugewiesen? oder muss ich die vorher beantragen?