Muss ich für meine Honorartätigkeit steuern zahlen?

1 Antwort

Selbstverständlich ist das Nebeneinkommen zu versteuern. Es bestand in den betreffenden Jahren die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, da Nebeneinkünfte erzielt wurden, die höher als 410 € sind.

Das Einkommensteuergesetz unterscheidet insgesamt 7 Einkunftsarten. Mit deiner Ausbildung erzielst du als Arbeitnehmer (Auszubildender) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Dabei wird vom Arbeitgeber automatisch anhand der individuellen Lohnsteuermerkmale die Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Damit ist in der Regel das Thema Steuer für diesen Teil der Einkünfte für dich erledigt. Es gibt zwar jederzeit die Möglichkeit freiwillig eine Steuererklärung abzugeben - es besteht aber keine Pflicht. Anders sieht es aus, wenn man Nebeneinkünfte aus anderen Einkunftsarten erzielt. Denn der Einkommensteuer unterliegt das Gesamteinkommen, sogar das gesamte Welteinkommen.

Mit der Tätigkeit als Erziehungsbeistand und in der Nachhilfe erzielst du Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Dabei bist du selbst verantwortlich, dich um die Steuern zu kümmern, weil du war einen Auftraggeber - aber eben keinen direkten Arbeitgeber hast. Als Einkommen in diesem Sinn ist die Differenz aus deinen erzielten Einnahmen und Ausgaben zu verstehen. Du kannst von deinen Einnahmen also Aufwendungen wie z.B. Fahrtkosten, Lehrmaterial etc. abziehen. Dafür fertigst du eine formfreie Gewinnermittlung an und trägst den Gewinn in die Anlage S der Einkommensteuererklärung.

Je nachdem, wer der Auftraggeber ist, kommt eventuell der Übungsleiterfreibetrag zum tragen. Dies ist ein jährlicher Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten als Erzieher, Betreuer, Ausbilder und ähnliche. Der Auftraggeber dafür muss allerdings eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts sein. Für Dienstleistungen auf dem privaten Bildungsmarkt gilt dieser Freibetrag also z.B. nicht.

Ich würde dir empfehlen, die Steuererklärungen so schnell wie möglich nachzureichen. Das wirkt zwar am Anfang alles etwas verwirrend - ist aber alles kein Hexenwerk ;)


JulianTill1988 
Beitragsersteller
 17.02.2017, 12:37

Ja aber als auszubildender bekomme ich doch meine Steuern zum Großteil wieder oder? Wäre dies dann nicht auch bei meinen Nebentätigkeiten der Fall? Auszubildender bin ich ja seit September 2016 und arbeite halt nebenher in der Nachhilfe und als Erziehungsbeistand...

Schade, dass ich einen 450 Euro-Job steuerfrei machen darf, aber die Honorartätigkeit muss versteuert werden!

Muss ich jetzt damit rechnen, dass das Finanzamt nun einen dicken Batzen Geld von mir will?! :/

Ich bedanke mich sehr herzlich für deine schnelle und ausführliche Antwort Steuerbaer

Steuerbaer  17.02.2017, 12:56
@JulianTill1988

Genau kann man es hier natürlich nicht errechnen. Grob kann man festhalten: Ausbildungsgehalt 1.115 x 4 = 4.460 abzüglich 1.000 Werbungskostenpauschbetrag = Einkünfte 3.460

Honorartätigkeit: 350 x 12 = 4.200 / Nachhilfe: 6St x 18 € x 12 Monate = 1.296 €

Kämen wir auf insgesamt auf Einnahmen in Höhe von 8.956. € Dann hattest du ja bestimmt noch Ausgaben für die nebenberuflichen Tätigkeiten, welche die Einnahmen  mindern bzw. Sonderausgaben (z.B. Krankenversicherung) geleistet, so dass dein zu versteuerndes Einkommen sehr wahrscheinlich unter dem Grundfreibetrag von 8.652 € (2016) liegt. Somit würdest du zwar nicht die gesamte Lohnsteuer erstattet bekommen, jedoch wäre immerhin keine Nachzahlung zu leisten. Erklären solltest du es aber trotzdem auf jeden Fall um auf der sicheren Seite zu sein.

 

Steuerbaer  17.02.2017, 13:03
@Steuerbaer

Korrektur: wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, bekommst du selbstverständlich die gesamte gezahlte Lohnsteuer erstattet.

JulianTill1988 
Beitragsersteller
 18.02.2017, 11:34
@Steuerbaer

Also meine Berechnung für 2016 wäre wie folgt:

Januar bis November Erzeihungsbeistandschaft:

11 x 420 Euro= 4620 Euro

November bis Dezember Erziehungsbeistandschaft:

1 x 350 Euro

Habe ja erst im September die Beistandschaft auf 350 Euro runtergestuft

September bis Dezember Ausbildungsgehalt:

4 x 1115 Euro = 4460 Euro - 1000 Werbungskostenpauschale

Nachhilfe habe ich nur ein paar Stunden im letzten Jahr gemacht weil die Sache erst angelaufen ist. Da kommen vllt nochmal 100 Euro dazu.

Somit komme ich auf 8530 Euro

Für 2016 wäre ich also drunter!

Wie sieht es dann aber 2017 aus, da ich dann ja die vollen 12 Monate Ausbildungsgehalt beziehe? Bis September 1115 Euro und ab September 1400 Euro brutto

8 x 1115 Euro = 8920 Euro

4 x 1400 Euro = 5600 Euro

12 x 350 Euro = 4200 Euro

ca. 1080 Euro für die Nachhilfe

- 1000 Euro Werbungskostenpauschale

Werden dann die Nebenjobs voll versteuert und mit der Rückzahlung meiner für die Ausbldung abgeführten Steuern verrechnet oder?

Steuerbaer ich danke dir sehr für deine Mühe! Mich belastet das sehr und so kann ich wenigstens ein bisschen durchatmen!

Steuerbaer  18.02.2017, 11:57
@JulianTill1988

Aus dem Ausbildungsverhältnis zu viel gezahlte Lohnsteuer wird mit der Forderung aus den noch nicht versteuerten Nebenjobs verrechnet. Auf dieser Seite kannst du mal schauen, welche Steuer bei welchem zu versteuernden Einkommen insgesamt fällig wäre. https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/?