Versicherungspflicht in der Rentenversicherung- muss ich das ausfüllen?

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5 Antworten

Als Arbeitnehmerin bist du versicherungspflichtig. Das ist so gesetzlich geregelt. Fülle einfach das Formular aus und kreuze an: "ich bin mit der Versicherungspflicht einverstanden und beantrage keine Befreiung"

Eine Befreiung kommt nur in besonderen Fällen in Frage (selbständige Tätigkeit, Beamter, etc.) Als Arbeitnehmerin kann man sich grundsätzlich nicht befreien lassen.

derajax  02.03.2019, 11:11

Nein, es geht dabei um eine geringfügige Beschäftigung. Die ist grundsätzlich versicherungspflichtig, es zahlt also der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in die Rentenversicherung ein.

Verzichtet man auf die Versicherungspflicht, so zahlt nur noch der Arbeitgeber in die Rentenversicherung ein. Man bekommt also Netto mehr raus, hat dafür keinen Vollwertigen Pflichtbeitrag für die Rente.

Du kannst wählen, ob deinem Gehalt auch Beiträge zur Rentenversicherung abegführt werden sollen oder nicht.

Da du als Schülerin vermutlich nur diese geringfügige Tätigkeit hast und keine weitere "normale" abhängige Beschäftigung würde ich an deiner Stelle nicht auf die Versicherungspflicht verzichten, also das obige Kreuz setzen. Dann werden die 3,6% (bei 450 EURO sind das 16,20 EUR die dir abgezogen werden)abgezogen für die Rentenversicherung.

Somit erwirtschaftest du einen Vollwertigen Beitrag zur Rentenversicherung, was später von nutzen sein kann.

Mehr kannst du dort lesen

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/03_haeufige_fragen/10_minijobs_node.html

okieh56  02.03.2019, 14:40

Genau so sehe ich das auch :-)

Du willst einen Minijob machen und sollst entscheiden, ob du die Rentenversicherungspflicht abwählst.

Ich würde dir raten, es nicht zu tun, denn wie derajax bereits schrieb, zahlst du nur 3,6% Rentenversicherungsbeitrag (der Arbeitgeber zahlt 15%) und erwirbst damit neben einem kleinen Rentenanspruch volle Beitragsmonate.

Bei „Hierzu erkläre ich...“ kreuzt du einfach das oberste Kästchen „Ich bin mit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung einverstanden...“ an.

Wenn du die zweite Möglichkeit wählst, bist du versicherungsfrei und sparst die 3,6%, ärgerst dich aber später vielleicht, wenn ein paar Monate für eine vorzeitige Rente fehlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo salatmix,

Sie schreiben:

Versicherungspflicht in der Rentenversicherung- muss ich das ausfüllen?
ich bik noch Schülerin und bin dabei einen Arbeitsvertrag auszufüllen. Deswegen hab ich mit Rente nix am Hut . Soll ich das einfach komplett lassen oder was soll ich da machen

Antwort:

Es fehlt der Hinweis, ob es sich um eine sogenannte kurzfristige Beschäftigung oder um eine längerfristige Beschäftigung wie einen 450 Euro-Mini-Job handelt!

"Mit Rente nix am Hut", das ist eine etwas unintelligente Weltanschauung, denn im Extremfall kann jeder fehlende Beitragsmonat eine Existenzgefährdung darstellen!

Ihr Arbeitgeber muß sich an der Beitragsleistung beteiligen, warum also sollten Sie darauf verzichten!

Also im eigenen (langfristigen) Interesse die Rentenversicherungspflicht wählen!

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Es geht ja nicht nur um die rechtzeitige Vorsorge fürs Alter, sondern auch um die rechtzeitige Vorsorge für den Fall der Erwerbsminderung!

Sollte bei Ihnen irgendwann aus gesundheitlichen Gründen eine dauerhafte Leistungminderung eintreten (Schicksal) so müßen Sie für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente auf Ihrem eigenen DRV-Rentenkonto in der Regel mindestens 60 Beitragsmonate nachweisen, davon in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Beitragsmonate!

Bereits ein fehlender Beitragsmonat führt dann ggf. zum Leistungsausschluß!

Starten Sie also in Ihrem eigenen Interesse möglichst frühzeitig mit dem Aufbau Ihrer DRV-Beitragsmonate und nehmen Sie den Beitragsanteil Ihres Arbeitgebers mit!

Unter folgenden Links der Mini-Job-Zentrale finden Sie sehr hilfreiche Infos zum Thema:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da du einen Arbeitsvertrag machst, muss du diesen Vordruck ausfüllen.

Sobald man arbeitet, hat man die "Rente am Hut"!!!