Vermieter weigert sich die Auskunft zum Wohngeldantrag auszufüllen?
Hallo,
ich möchte Wohngeld beantragen. Dazu muss mein Vermieter eine Auskunft über Miethöhe und Nebenkosten ausfüllen. Kein großer Aufwand, das ist nur eine Seite und eigentlich kenne ich diese Daten ja auch alle selber - er muss aber unterzeichnen.
Mein Vermieter ist eigentlich sehr nett, irgendwie weigert er sich aber, das zu tun. Ich habe jetzt zweimal deswegen angerufen und eine Mail geschickt - die er einfach ignoriert. Sonst antwortet er immer augenblicklich. Was soll ich da machen?
Kann man dieses Formular irgendwie umgehen? Kann ich meinen Vermieter zum Ausfüllen "zwingen"? Ich will das im Grunde gute Verhältnis möglichst nicht belasten.
Ich verstehe auch gar nicht, warum mein Vermieter das nicht einfach macht? Welche Gründe könnte er haben, das zu verweigern?
Das Wohngeld wäre mir eine große Hilfe und ich brauche es im Grunde dringend.
3 Antworten
Du kannst den VM ja mal sanft auf § 23 Absatz 3 des Wohngeldgesetzes hinweisen:
"Der Empfänger oder die Empfängerin der Miete ist verpflichtet, auf Verlangen der Wohngeldbehörde über die Höhe und Zusammensetzung der Miete sowie über andere das Miet- oder Nutzungsverhältnis betreffende Umstände Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert."
Zitat Ende, Quelle: http://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz-wogg/paragraph23.html
Wenn er das immer noch ignoriert, gib den Antrag entsprechend ohne die Angaben des VM ab, dann wird er amtlich dazu aufgefordert.
Ich verstehe auch gar nicht, warum mein Vermieter das nicht einfach macht?
Ein naheliegender Grund wäre, dass er die Miete nicht korrekt versteuert.
Danke. Gut zu wissen, dass das Recht auf meiner Seite ist scheinbar.
Er machte immer einen überkorrekten Eindruck (die Unterlagen sind auch alle sehr transparent eigentlich), das kann ich mir also kaum vorstellen...
Du kannst ihn nicht zwingen, allerdings kann es die Wohngeldbehörde. Gemäß § 23 Abs. 3 WoGG ist er nämlich auskunftspflichtig.
Diese Auskunftspflicht kann im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden. In diesem Fall wird so lange ein Zwangsgeld festgesetzt und ein neuer Termin festgelegt, bis er seine Pflicht erfüllt.
Darüber hinaus erfüllt ein Verstoß gegen die Auskunftspflichten den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße bis zu 2.000 EUR geahndet werden.
Teile der Wohngeldstelle mit das der VM sich standhaft weigert diese Angaben zu machen. Die kümmern sich dann darum.