5jahres Versicherung kündigen bei Hartz 4?
Hallo, ich habe eine Hausrat, Haftpflicht und Unfallversicherung für eine Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Ich bin nun in Hartz 4 gerutscht und kann die Versicherung nicht mehr zahlen. Gibt es da ein Sonderkündigungsrecht, da eine normale Kündigung erst zum 01.11.2014 möglich wäre.
Vielen Dank für Eure Hilfe im Vorraus.
6 Antworten
- "Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit". Es gibt Anbieter bei denen kannst du diese Klausel mitversichern für eine gewisse Anzahl Monate.
- Ein Sonderkündigungsrecht entsteht nicht. Die Versicherung ist nicht für deine Einkommenssituation verantwortlich.
- Du solltest dich mit den Anbietern in Verbindung setzen. Am besten mit dem Menschen, der dir das Dingen verkauft hat.
- Vielleicht kommt eine Beitragsüberbrückung in Betracht. Diese ist aber ehr für Versicherungen im Bereich Leben gedacht und auch nur für einige Monate. In diesem Fall setzt du einige Monate mit dem Beitrag aus, diese Anzahl an Monaten wird allerdings hinten dran gehangen bei der Laufzeit.
- Eine HPV zu kündigen sollte man sowieso tunlichst sein lassen, außer man ersetzt sie durch eine bessere fürs gleiche Geld.
Upps, das sind Versicherungen die man nun wirklich benötigt. Okay, die Unfall künnte man erst mal "auf Seite schieben".. und die wird mit Sicherheit auch die teuerste sein.
Wie hier schon beschrieben wurde, aus den Verträgen wirst Du nicht raus kommen, somit hilft nur das Gespräch mit dem Versicherungsunternehmen. Wie lange laufen die Verträge denn schon? Wenn Du die erst vor 5 Monaten abgeschlossen hast, dann könnte es schwierig werden. Hast Du aber schon einige Jahre brav und pünktlich Deine Beiträge gezahlt, dann wird die Versicherung bestimmt eine Kulanz Lösung für Dich finden.
kündigen ist nie gut, insbesondere die Haftpflichtversicherung - die ist lebenswichtig.
Frage am besten an, ob die Versicherungen beitragsfrei gestellt werden können.
Haftpflicht und Hausrat kann man bestimmt nicht beitragsfrei stellen! Unfall weis ich jetzt nicht genau.
Beitragsfrei geht normalerweise nur bei Kapitallebensversicherungen oder so was.
Ein gesetzliches Sonderkuendigungsrecht hast du hier nicht. Kein Geld zu haben befreit einen grundsaetzlich nicht von seinen vertraglich eingegangenen Verpflichtungen.
Ob du hier ein vertragliches Sonderkuendigungsrecht hast, weiss ich natuerlich nicht (kenne deinen Vertrag nicht), duerfte aber ziemlich unwahrscheinlich sein.
Da mußt du mal ins Kleingedruckte schauen, normalerweise ist Arbeitslosigkeit kein Kündigungsgrund für Sachversicherungen. Auch wenn immer wieder davor gewarnt wird, durch diesen langfristigen Vertrag hast du ja garantiert auch Vorteile (angeblich) bezüglich der Beitragszahlung gehabt.