Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung durch volljähriges Kind mit Führerschein?

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Hallo Lissa,

die Beitragserhöhung aufgrund einer Änderung des Fahrerkreises in einer bestehenden Kfz-Versicherung ist kein Kündigungsgrund. Es handelt sich hierbei um eine Änderung eines beitragsrelevanten Merkmales und keine allgemeine Beitragsanpassung durch den Versicherer.

Es gibt Gesellschaften, bei denen sich die Teilnahme am begleiteten Fahren positiv auf den Beitrag auswirkt. Wir empfehlen Ihnen, sich Angebote verschiedener Versicherer einzuholen.

Frühestens ab Oktober eines Jahres liegen den Versicherern die neuen Tarife vor, da zu diesem Zeitpunkt die für das kommende Jahr gültigen Typklassen bekannt gegeben werden. In der Regel können Sie Ihre Versicherungsgesellschaft per 1.1. eines jeden Jahres wechseln. Die Kündigung muss der Gesellschaft bis zum 30.11. vorliegen.

Viele Grüsse

Rainer Albert, CosmosDirekt

Bei Beitragserhöhungen hast du als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht, das du auch sofort wahrnehmen kannst. Du kannst aber auch noch abwarten, denn bei Beitragserhöhungen kannst du mit der Kündigung bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhungen tatsächlich in Kraft treten warten, wenn du willst. Allerdings musst du als Frau durch die Unisex Tarife ab dem 21.12.2012 beim Versicherungswechsel mit höheren Beiträgen rechnen.

Dein Kind ist aber trotzdem Fahranfänger und wird dies auch noch bleiben. Du wirst kaum eine Versicherung finden, die einen 18jährigen anders behandeln.