Versicherung übernehmen bei Haus erben
Hallo, kurze Frage die nicht so einfach zu beantworten ist...
Bei einem Erbfall geht das Haus auf den dafür vorgesehenen Erben über. Genauso die Wohngebäudeversicherung. Hier besteht kein Sonderkündigungsrecht (da ja Erbe und nicht Kauf). Wie verhält es sich hier mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht? Geht diese auf den Erben automatisch über oder besteht hier ein Sonderkündigungsrecht wie bei einer normalen Privathaftpflicht (Wegfall des Risikos wegen Tod des VN)
3 Antworten
Hallo, entgegen Deiner Annahme ist die Antwort recht einfach. Eine Haus-und Grundbesitzer Haftpflicht benötigt man nur für ein nicht selbst bewohntes Haus oder Grundstück. Hat nun der Erblasser selbst das zu vererbende Haus bewohnt sollte es gar keine H&G Haftpflicht geben, Ansonsten geht sie auf den Erben über da ja das Risiko ja ebend nicht wegfällt. Solltest Du das Haus selbst beziehen greift Deine eigene private Haftpflicht und dann kannst Du wegen Risikowegfall kündigen.
Danke Rauwsch für die Antwort! In diesem speziellen Falle hatte die Verstorbene keine Privathaftpflicht, daher auch jene für Haus- und Grundbesitzer. Habe jetzt auch noch erfragen können, dass mit dem Erbe diese Versicherung übergeht und hier (da ja Erbe, kein Kauf der Immobilie) ebenfalls kein So-Kü Recht besteht. Übrigens hat die Haus- und Grundbesitzer-PH auch offiziell die "Älteren Rechte". Danke nochmal :)
Ich würde mich bei meiner privaten Haftpflichtversicherung einmal erkundigen, ob sie auch das Risiko für einen Hausbesitzer übernimmt. Ich denke, das wird sie nicht, und zwar egal, ob das Haus eigengenutzt oder vermietet ist. Den Die Risiken bei einem Hausbesitz sind anders als bei einer privaten Haftpflichtversicherung. Wenn nämlich einmal ein Ziegel auf einen Passanten fällt, dann wird die Privathaftpflicht diesen Schaden wohl nicht tragen. Du solltest diese Versicherung nicht kündigen, es sei denn. Du hättest eine preiswertere Variante.