Kündigung einer Verkehrsrechtsschutzversicherung mit 5 jahren Laufzeit?
Hallo,
meine Freundin und ich haben Anfang des Jahres eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Später habe ich bei meiner Versicherung eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen die alles umfasst. Die Verkehrsrechtschutz meiner Freundin ist somit überflüssig. Nun haben wir uns die Vertragsdaten ihrer Versicherung angeschaut und diese hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Im Gespräch mit dem Versicherungsvertreter wurden wir jedoch darauf nicht hin gewiesen.
Im Vertrag steht, dass bei einer Laufzeit von über 4 Jahren 10% des Beitrags erlassen werde, wir also einen Vorteil aus der langen Laufzeit ziehen. Ebenfalls zahlen wir aber einen Aufschlag da wir nicht jährlich sondern monatlich zahlen. Wir zahlen am ende also sogar mehr. Auf beide Sachen (Laufzeit von 5 Jahren, Aufschlag bei monatlicher Zahlung) wurden wir nicht hingewiesen.
Haben wir eine Möglichkeit aus dem Vertrag auszutreten? Immerhin sind es über 120€ im Jahr und das 5 Jahre lang. Und ja wir sind doppelt vesichert jedoch wurde meine Versicherung später abgeschlossen, ist jedoch auch günstiger.
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar!!
mfG
eure Backwurst
7 Antworten
...meine Freundin und ich haben Anfang des Jahres eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Später habe ich bei meiner Versicherung eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen die alles umfasst.
Liebe Backwurst,
dann gelten erst mal die "älteren Rechte", will heißen: selbst Schuld, wenn ihr euch doppelt versichert!
Die Verkehrsrechtschutz meiner Freundin ist somit überflüssig. Nun haben wir uns die Vertragsdaten ihrer Versicherung angeschaut und diese hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
Wann genau ist denn der Vertragsablauf? Ihr könnt bei Sachversicherungen mit Laufzeit von 5 Janhren diese bereits zum Ablauf nach 3 Jahren fristgemäß mit 3 Monaten Kündigungsfrist vorzeitig kündigen!
Auch bei einem Schadenfall oder einer Beitragserhöhung ohne Leistungserhöhung könnt ihr vorzeitig kündigen ;-)
Gruß siola55
Oh, danke für den Stern - freut mich sehr ;-)
Das sind keine Gründe für eine Sonderkündigung. Aber: Auch wenn eine Laufzeit von 5 jahren vereinbart ist, kann der Vertrag mit Ablauf des dritten Versicherungsjahres das erste mal ordentlich gekündigt werden.
Die Zahlweise könnt ihr übrigens ändern.
nach einen Schadensfall kündigen z-B wenn man einem die Zufahrt zugeparkt hat und der Schadensersatz verlangt wegen Zeitversäumnis usw
... wie soll das gehen? Zwei schließen einen Vertrag ab?
Der eine davon dann später noch einmal einen und diesen alleine?
Und nach fast einem Jahr fällt das erst auf?
Dann binde mal die beiden Berater/Makler ein, die wurden ja üppigst bezahlt und haben bestimmt einen Plan.
Wie sonst sollen 120 EUR/Jahr zusammenkommen. Meine nimmt für alle Fz. rd. 64 EUR/Jahr.
Du kannst Verkehrsrecht aus deinem Vertrag ausschließen.
Ist die Frage ob du/dein KFZ im Vertrag der Freundin mit versichert wäre.
Man kann entweder ein bestimmtes Fahrzeug versichern, oder alle auf den VN zugelassenen Fahrzeuge. Ist deine Freundin selbst Halter? Dann geht zweiteres schon mal nicht.
Nimm deine Unterlagen und laß dich von einem Versicherungsmakler beraten.
... nur nicht zu gebrauchen.
Partner, die zusammen wohnen, können mit einer RSv. alle Fz. im Haushalt absichern, egal wer da den Halter spielt.
Das weiß ich ganz ohne Makler!
meist hat die ältere Vers. bestand
Ist dir die Parkuhr weggelaufen?
... nur weil Deine läuft, muss meine ja keine Schuhe anziehen.
Und wenn Du noch wenig/keine Erfahrung hast mit Versicherungsverträgen dieser Art, solltest Du bei der nächsten Fortbildung einfach mal nachfragen.
Eine sehr gute Antwort!