Internationaler Betrugsversuch via "Seghorn Inkasso"
Nunja.... Man liesst ja immer wieder über die ungewöhnlichsten Betrugsversuche. Nun möchte man mich auch in etwas darartiges verwickeln und ...... Ja, nun zunächst: Ich bin Deutscher Staatsbürger, der ca. 2007 nach Österreich ausgewandert ist. Ich habe am Freitag nun einen absolut wirren Brief bekommen und zwar von WID Inkasso in Klagenfurt. Der Betrag bzw. die "Unkostenberechnung" .. War wirklich... ERSCHRECKEND. Das ganze ist mehr als karg gefasst. Als Hauptauftraggeber erscheint ein Deutsches Inkassounternehmen, als Vermittler wieder ein deutsches Inkassounternehmen und zwar eine Seghorn Inkasso im Sitz in Bremen. Die letzte Firma ist "via Internet negativ bekannt". In der kurzen Anlage ist von einer Forderung einer Versicherung die Rede. Problem nur: Ich war dort weder versichert, noch hätte ich irgendwelche Regresskosten dort zu regulieren. Da ich sicherlich NICHT mit irgendwelchen Inkassobüros fernmündlich in Verbindung trete, habe ich nun heute bei dieser Versicherung angerufen. Es soll sich um eine Forderung aus dem Jahr 1998 (!) handeln ( Wie gesagt.. Ich war bis 2007 in Deutschland und da war nie irgendwas ). Bei dieser Versicherung bin ich nicht bekannt und auch nicht diese seltsame Forderung. Ich habe das Inkassobüro in AT jetzt lediglich mit einer kurzen eMail darüber informiert, dass mich diese Forderung nicht betrifft. SEHR AUFFÄLLIG ist für mich folgendes: Die Grundforderung soll 1998 entstanden sein. "fällig gestellt" wurde Sie nach dieser kurzen "Anlage" zu dem Schreiben am 21.07.2014. Die Forderung des AT- Inkassos wurden mit Datum 26.08 gestellt. Der Brief selbst ist mit einer Fristsetzung zum 02.09.2014 versehen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass man hier auch dreiste Fristen dazu nutzen möchte, diesen Betrag tatsächlich rechtlich zu manifestieren, bzw. damit das Opfer ( also mich ) zu "überrumpeln". Über deutsche Inkassomaschen und Gegenmassnahmen ist im Netz ja recht viel zu finden. Aber nicht über Betrugsangelegenheiten, bei denen auch gleichzeitig der Gerichtsstand quasi ausgelagert wird. Es wird für mich also keinen Sinn machen, hier in Deutschland etwas in die Wege zu leiten... Und für AT finde ich keinerlei Informationen. Weiss zufällig jemand, wie man sich in einem solchen Fall "richtig" verhält!?
3 Antworten
Lies mal:
Dann kapierst Du auch den Hintergrund.
DANKE!!!! EINE SEHR WICHTIGE UND HILFREICHE INFO!!!!!!!!!!
Selbst wenn du einen Gläubiger hast... schau mal da nach:
Ich denke, da Österreich auch zur EU gehört, gilt das selbe Recht diesbezüglich.
Im Regelfall gilt EU-weit das Land des Verbrauchers als zuständig. Hier wäre dann wohl Österreich zuständig. Aber auch in Österreich dürfte das verjährt sein, wenn es keinen Titel gibt.
Nicht bezahlen und ignorieren. Die werden wohl kaum ein gerichtliches Verfahren einleiten.
Im Zweifelsfall hilft ein Fachanwalt.
Danke für die Antwort. Wurde ich in D so handhaben. AT hat leider einen anderen Rechtsbestand, von daher meine absolute Unsicherheit über den möglichen Fortgang einer solchen Sache.
Ja, genau das ist der Punkt um den es da wohl geht. Ausgehend von 1998 wäre das in d binnenstaatlich verjährt. In AT wurde der Betrag aber nun per 21.07.2014 bzw. 26.08.2014 fällig gestellt. Das macht mich.. stutzig....