Versicherung rückwirkend gekündigt, kann ich meine Beiträge zurückfordern?
Hallo,
habe ein Schreiben von meiner Zahnzusatzversicherung bekommen, meine Versicherung soll mir rückwirkend gekündigt werden, da ich bei Vetragsabschluss falsche Angaben gemacht habe. Des weiteren soll ich alle erstatteten Beträge zurückzahlen. Meine Frage ist nun folgende: wenn ich keine Leistungen empfangen habe, dann müsste ich doch auch die Beiträge (die ich immer pünktlich bezahlt habe) zurückverlangen können, richtig?
danke und mit freundlichen Grüßen,
6 Antworten
Tja, dumm gelaufen. Wenn Sie schon eindeutig die Versicherung betrügen wollten (!), dann würde ich jetzt ganz stillhalten. Der Nachweis ist relativ einfach, es gibt einen von Ihnen unterfertigten Antrag und die Unterschrift bestätigt die wahrheitsgemässe Beantwortung der Fragen.
Seien Sie froh, dass die Versicherung keine Leistungen für Sie erbracht hat, denn dann hätten Sie garantiert eine Anzeige am Hals.
Wenn Dir die Versicherung nachweisen kann das Du wissentlich falsche Angaben im Fragebogen zur Versicherung gemacht hast, können diese den Vertrag anfechten, kündigen und alle geforderten Leistungen zurückfordern.
Denn hier liegt eindeutig Versicherungsbetrug vor.
Die Versicherung hat die Möglichkeit Dich entsprechend anzuzeigen.
Wir reden hier über den § 16 VVG .Wird man daraufhin überführt, kann der Versicherer rückwirkend !! zum Beginn den Vertrag aufheben und auch ausgezahlte Leistungen zurückfordern ! Gibt hier keine Auszahlung ,kann aber genrelll eine Vertragsstrafe in Höhe X vom Unternehmen eingefordert werden !
HG DerMakler
Hallo, es gibt zwei Wege für Versicherer. Sie fechten den Antrag an und erklären den Rücktritt wegen arglistiger Täuschung und vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung. Das kann ein wirkliche Lappalie sein, es kann aber auch ein Versuch des Versicherungsbetruges sein. Zumindest hat in diesen Fällen der Versicherer das Recht den Vertrag ab Beginn aufzuheben (Rücktritt) und er braucht keine bis dahin bezahlten Beiträge erstatten. Sie dies in solchen Fällen als eine Art milder Strafe.
War es wirklich nur ein Mißverständnis, dann solltest Du den Rechtsweg beschreiten, was Du aber beweisen können musst, und da musst Du Dich mächtig ins Zeug legen um ihn vom Gegenteil (Deine Ansicht) zu überzeugen.
Die werden das sicherlich mit den gezahlten Leistungen verrechnen und dann eine entsprechende Forderung stellen.
Wenn nicht, kann man ja versuchen das Geld zurück zu bekommen, dann werden die einem aber sicherlich wegen Versicherungsbetrug anklagen und das ist kein Kavaliersdelikt!
Nur wenn man absichtlich falsche angaben gemacht hat. War es eine Kleinigkeit durch ein Mißverständnis, dann kann man ruhig sein Geld zurückfordern, hier wird man kaum wegen Betrug verurteilt.
Zumindest sollte man da mal anrufen und nach seinem eingezahltem Geld fragen!
hmm das habe ich befürchtet, dann lass ich es lieber. Habe ca. 200 € an Beiträgen in der Zeit gezahlt, aber nie etwas machen lassen, sprich sie verlangen nichts von mir. Aber das mit der Anzeige wär mir dann doch zu heikel.