ERGO Versicherung bucht ab trotz kündigung
Hallo liebe leute,habe nochmal eine frage und zwar habe ich meinen golf 6 bei der ergo versichert und habe es letzten monat gekündigt,sie machten aber einen fehler und schickten mir stadt kündigungs bestätigung eine neue versicherungs police oder wie das heisst mit 682 euro für das ganze jahr,es wurde heute von meinem konto abgebucht,nun meine frage darf ich es zurückfordern da ich ja die kündigung geschikt habe oder was soll ich tun ich will ja die versicherung wechseln und nicht weiterhin dort bleiben,vielen lieben dank eure Klaudija
4 Antworten
Da treten erst mal ne ganze Reihe Fragen auf :
Zulassung von wann bis wann bei der Ergo ? Eventuell Nachberechnung wegen Kurztarif.
Kündigung zu welchem Zeitpunkt ?
Fahrzeug abgemeldet oder nicht ?
Da sind einfach zu viele offene Fragen, ohne die zu beantworten kann man hier keinen Rat geben.
Da kann ich mich nur anschließen!
Du solltest bei Deiner Bank dieser Lastschrift widersprechen, dann wird das Geld sofort Deinem Konto wieder gutgeschrieben. Vermutlich hat sich Deine Kündigung mit dem Buchungslauf beim Versicherer überschnitten, d.h., dass nach Bearbeitung Deiner Kündigung die Abbuchung nicht mehr gestoppt werden konnte. Ob Deine Kündigung verarbeitet ist, erfährst Du durch einen Anruf beim Versicherer. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung verschickt dieses Unternehmen schon lange nicht mehr, das ist denen zu teuer.
Lass das Geld auf jeden Fall von Deiner Bank zurückbuchen, sonst wartest Du ev. ewig, bis das Geld wieder da ist.. Das ist bei Abbuchungen innerhalb von 6 Wochen problemlos möglich, Du mussst der Bank auch keine Begründung liefern. Gleichzeitig solltest Du ergo aber noch einmal anschreiben, Kopien Deines Kündigungsschreibens sowie des (hoffentlich vorhandenen) Rückscheins beilegen und um schriftliche Bestätigung bitten. Spätestens, wenn die merken, das das Geld zurückgeholt wurde, werden sie sich melden.
hast du fristgemäß zum ablauf gekündigt? fahrzeugwechsel? du musst hier schon eindeutige angaben machen (siehe sgtmiller) sonst kann dir hier niemand antworten, alles bisher gesagte ist kaffeesatzleserei.
wenn du nämlich die kündigungsfrist nicht eingehalten hast oder keinen grund zum versichererwechsel hattest ist deine kündigung unwirksam. im umkehrschluss bedeutet dies, lässt du die lastschrift zurückgehen kommst du in zahlungsverzug, dies führt zu mahnungen mit kosten bis hin zur zwangsstillegung wegen fehlendem versicherungsschutz.
also rück mal richtige infos rüber
na kl ar kannst du jährlich wechseln, aber dein Versicherungsbeginn muß nicht zwingend der 01.01. sein.
na klar hab ich fristgemäß gekündigt hast ja noch den monat bis zum 31. zeit,mann kann die versicherung jährlich wechseln also