Rückwirkende Kündigung Zusatzversicherung, muss ich Leistung zurückzahlen?
Meine Zahnzusatzversicherung erhöht ihre Beiträge. Ich kann bis 29.2.2012 kündigen, dann wäre der Vertragsteil zum 01.01.2012 beendet schreiben sie. Ich habe nach am 19. Dez. einen Leistungsantrag eingereicht, der Heil-und Kostenplan dazu wurde im Oktober bewilligt und im Januar wurde die Erstattungssumme überwiesen. Muss ich, wenn ich jetzt zum 29.2. kündige den Betrag wieder zurücküberweisen? Ich bin total ratlos - das ist echt höhrere Versicherungsklauselei. Bitte helft mir.
4 Antworten
Bei einer bedingungsgemäßen Kündigung brauchst du bereits gewährte Leistungen nicht zurückzuerstatten. Kannst also beruhigt kündigen.
Lese deinen Vertrag in Ruhe durch, da wirst du im Anhang einen Hinweis finden, der das regelt. Nicht alle Verträge sind gleich formuliert.
Hallo,
ich bin aus der Branche und kann Dir nur raten, die Bedingungen genau zu lesen!!! Es gibt nicht gerade wenige Versicherer, die bei einer RÜCKWIRKENDEN Kündigung auch die Leistungsrückerstattung fordern (was lt. SGB V und VVG zulässig ist) sofern Dir die Beiträge für den Zeitraum ebenfalls erstattet werden! Also vorsicht und Augen auf!
LG GH
Bereits erhaltene Leistungen brauchst du nicht zu erstatten. Das war ja Gegenstand deiner Versicherung.