Versicherung fordert Selbstbeteiligung bei der Gebäudeversicherung
Hallo zusammen, folgendes Problem: Durch Sturmschäden haben wir ca. alle 2 Jahre "fliegende Dachpfannen". Nun hatten wir einen Wasserrohrbruch und die Versicherung meinte, dass dieser Schaden reguliert würde, beim nächsten Sturmschaden o.ä. aber eine Selbstbeteiligung verlangt würde. Ist dies rechtens ? Eine derartie Absprache gab es vorher nicht. Vielen Dank im voraus ! Gruss lollipop456
7 Antworten
Wegen Deiner Schadenquote bist Du für den Versicherer ein "Sanierungsfall". Man baut Dir hier eine Brücke, um den wertvollen Versicherungsschutz aufrecht erhalten zu können. Du kannst die SB natürlich ablehnen, dann wird der Versicherer Dir kündigen. Bei anderweitiger Antragstellung musst Du die Vorschäden sowie den Umstand, dass der Versicherer Dir gekündigt hat, angeben (ist nachprüfbar). Dies würde dann dazu führen, dass ein anderer Versicherer einen Antrag ablehnt oder nur mit erhöhtem Beitrag oder einer Selbstbeteiligung annehmen würde.
Ja! Das sit rechtens. Man nennt so etwas vertragsfreiheit! Sie können jetzt aufgrund des eigetretenen Schadenfalles und der Ankündigung der Versicherung von zusätzlicher "Gier" den Versicherungsvertrag fristlos kündigen und sich mit dem Gebäude anderweitig eindecken.
Dummerweise wollen andere, dann ebenfalls wissen, warum, man wechselt.
Schließe mich da mal a. Normalerweise, bei allen 2 Jahren "fliegende Dachpfannen" und nun auch noch Rohrbruch.
ICh kenne Leute, die sind für weitaus weniger aus der Versicherung geflogen.
Nimm es hin, oder wechsle. zur Not lese einfach einfach nochmal Deinen Versicherungsvertrag. Da werden Dir Sachen ins Auge fallen, die Du bisher nicht wusstest. Denn Du hast den bestimmt nicht gelesen ;)
Die Versicherung behält sich immer das Recht vor ggf. Selbstbeteiligungen oder Kündigungen auszusprechen.
In der Regel besteht bei übermäßiger Inanspruchnahme von Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht seitens des Anbieters oder eben die Möglichkeit die Police anzupassen - der Anpassung müsst ihr aber zustimmen oder ihr dürft ebenfalls kündigen...
Übermäßige Inanspruchnahme ist so weit ich weiß nicht exakt definiert - es kommt wahrscheinlich auf die Summe der Schadenshöhen an, so dass die Versicherung feststellt, dass die regelmäßigen Zahlungen durch Schäden an euch höher sind als die zu erwartenden Einnahmen
Es ist nicht unbedingt die Höhe des Gesamtschadens. Viele Bagatellen z.B. in der Lw-Versicherung lassen auf den mangelnden Sanierungswillen des Eigentümers schließen. Außerdem sind die Gesamtkosten dabei unverhältnismäßig hoch. Man kann die Wasserinstallation nicht Meter für Meter durch die Versicherung auswechseln lassen.
Bei jedem Schaden können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen, oder neu aushandeln. Wenn mehrer Schäden (auch sog. Bagatellen) hintereinander auftreten, ist es durchaus üblich eine Selbstbeteiligung in den Vertrag zu nehmen. Gerade um die Bagatellen, die der Gesellschaft unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen auszuschließen. Wenn du nicht mit einverstanden bist, musst du dir eine neue Versicherung suchen. Allerdings ist bei jedem Antrag die Frage drin: Wurden bereits Anträge abgelehnt, oder unter erschwerten Bedingungen angenommen ?. Da bist du dann so weit wie vorher. Jede andere Gesellschaft will dann den SB ebenfalls. Eine Falschaussage gefährdet dann deinen Versicherungsschutz von vorne herein.