Rückwirkend verlangte Beiträge der KFZ-Versicherung rechtmäßig?
Hallo,
ich bin seit 2010 bei meiner KFZ-Versicherung versichert. Damals habe ich die SF-Klasse (12) meines Vaters übernommen. Nun hat mir meine KFZ-Versicherung mitgeteilt, dass ihnen damals (2010) ein Fehler unterlaufen sei und sie mich nicht in SF-Klasse 12 hätten einstufen dürfen. Grund hierfür sei, dass ich aufgrund meines Alters diese Schadensfreigheitsklasse nicht auch selbst hätte "erreichen" können. Demnach wurde ich nun auf SF-Klasse 7 zurückgestuft (ohne regulierten Schaden oder überschrittene Km o.ä.). Außerdem hat die Versicherung ohne Ankündigung den Beitrag für de letzten Jahre rückwirkend erhöht und den Betrag von meinem Konto eingezogen. Ist dies so rechtmäßig? Zum Zeitpunkt des Einzugs hatte ich keinen laufenden Vertrag bei der Versicherung. Müsste dadurch nicht die Einzugsermächtigung erloschen sein? Vielen Dank im Vorraus für die Antworten!
6 Antworten
Ich vermute mal, dass hier ein Beratungsfehler der Versicherung vorliegen könnte.
Bei einem Beratungfehler ist es so, dass alle falsch gemachten Aussagen zum Versicherungsschutz aufwachsen.
Ich würde hier mal einen Rechtswalt für Versicherungsrecht aufsuchen und sich entsprechend beraten lassen.
Meiner Meinung nach könnte es sein, dass die Versicherung bis zur Kenntniss dieses eigenen Irrtum, den Vertrag so belassen muß, so wie sie es zu Vertragsbeginn erklärt hat. Nun aber die Möglichkeit hat den bestehenden Vertrag ordentlich zu kündigen, um danach einen Vertrag mit gültigen Prämien zu vereinbaren.
Ja, es ist völlig in Ordnung, einen Irrtum im Nachhinein zu korrigieren - wär's anders herum, würdest Du Dich freuen, nachträglich eine Erstattung zu erhalten. SF-Einstufungen erfolgen immer vorbehaltlich der Überprüfung. So kannst Du nun wenigstens die Zinsvorteile, die Du aus dem zu wenig entrichteten Beitrag ziehen konntest, für Dich behalten - insgesamt also ein gutes Geschäft für Dich. Und 'ne SF 7 ist ja auch schon 'was...
Das Ding nennt man dann verzockt, oder? Wie können nur fünf Jahre verschenkt werden? Und eine Übertragung der gefahrenen Jahre lt. Fahrerlaubnis ist ja auch nur möglich und steht bestimmt auch so im Übertragungsformular, oder? Alles eigentlich ganz einfach.
Hey kurtohnegurt2,
du bekommst max. die Anzahl schadenfreier Jahre übertragen, welche du seit dem Führerscheindatum hättest selbst fahren können!
Gruß siola
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man SF übernehmen kann. War das Auto über deinen Vater versichert? Oder warst du Versicherungsnehmer?
Ich war auch über den Vertrag meiner Mutter versichert, musste deshalb nicht mit dem höchsten Prozentsatz anfangen, war aber trotzdem erstmal in SF 1, was sich dann Jahr um Jahr steigerte.
Ich kann ja schlecht in meiner Versicherung angeben, dass ich in SF 10 bin, wenn ich erst seit 3 Jahren eine eigene KFZ-Versicherung habe... Von daher würde ich meinen, dass es rechtens ist, dass sie den Mehr-Beitrag der letzten Jahre einfordern.
Wie kam das überhaupt ans Tageslicht, bei der Versicherung? War da eine Änderung oder ein Wechsel?
ja, das ist möglich unter familienmitgliedern