Versicherung bei Fleck auf hellem Teppich?

2 Antworten

Da die Umstände des Schadenherganges sehr vage beschrieben sind, kann leider auch die Antwort nur recht vage ausfallen. Es handelt sich bei dem Schadenverursacher vermutlich um ein jüngeres Kind, welches nicht deliktfähig ist. Daher ist das Kind für den Schaden nicht haftbar. Dem Vater ist hier eine Aufsichtspflichtverletzung sicher nicht vorzuwerfen. Das bedeutet schließlich, dass Du keine Schadenersatzansprüche durchsetzen kannst. Der Privathaftpflichtversicherer der Eltern des schädigenden Kindes würde wahrscheinlich mit ähnlicher Begründung die Regulierung ablehnen und Deine Forderungen als unberechtigt zurückweisen.

Das sind halt die kleinen, mitunter ärgerlichen Begleiterscheinungen, wenn man Kinder großzieht... Du solltest einen professionellen Teppichreiniger konsultieren, denn möglicherweise lässt sich der Schaden preiswert beheben. Es sollte jedoch zuvor auf eigene Reinigungsversuche mit irgendwelchen "Mittelchen" verzichtet werden, weil dadurch der Schaden vergrößert werden könnte.

wenn der Vater eine Privathaftpflicht hat dann zahlt die das auch

verreisterNutzer  05.12.2015, 21:57

@Nordseekrabbe, Deine Antwort ist dem Grunde nach falsch, da das Kind nicht deliktfähig war(zumindest so anzunehmen da es auf dem Schoß eines Erwachsenen saß) Eine Haftpflicht durch den Elternteil auf dessen Schoß das Kind saß liegt auch nicht vor da die Aufsichtspflicht nicht verletzt worden ist. Bleibt in solch einem Fall nur die Klausel "deliktunfahige Personen " die optional oder in Toptarifen bei Haftpflicht Versicherungen enthalten ist. Ein Standard Tarif kann in diesem Fall keinen Schadensersatz leisten.

suzisorglos  05.12.2015, 11:51

Warum sollte die Privathaftpflichtversicherung hier zahlen? Ein Grund dafür ist nicht ersichtlich.

11Domino 
Beitragsersteller
 05.12.2015, 10:47

Leider stellen die sich quer u.Versicherung wurde nicht informiert.Denke sie haben keine.