AXA Versicherung bei Brillenschaden

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, wem der Roller gehört, ist egal. Zu prüfen ist, ob der Schaden schuldhaft und widerrechtlich herbeigeführt wurde und ob der Schädiger für sein Tun haftbar gemacht werden kann.

mimihanni 
Beitragsersteller
 10.09.2011, 22:30

wann ist es denn schuldhaft und widerrechtlich???

und wird bei schuldhaft und widerrechtlich bezahlt???

und ab wann kann der Schädiger für sein Tun haftbar gemacht werden??? Das Kind ist 4 Jahre alt!

Vielen Dank schonmal für die Antwort!!!

suzisorglos  11.09.2011, 00:52
@mimihanni

"Schuldhaft und widerrechtlich" sind die Begriffe, die das BGB verwendet, um zu beschreiben, dass etwas mit einem Verschulden und ohne eine Berechtigung getan wird. Und ja, nur dann kann ein Schadenersatzanspruch entstehen. Ohne Verschulden und / oder mit Berechtigung gibt's keinen Schadenersatzanspruch. Mit 4 Jahren ist ein Mensch noch nicht deliktfähig, also nicht verantwortlich für sein Tun. Daher kann ein 4-Jähriger auch nicht haftbar gemacht werden und auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Hier käme also höchstens noch eine Verletzung der Aufsichtspflicht z.B. durch die Eltern oder Erzieher in Betracht - dann müssten diese haften. Liegt eine solche Aufsichtspflichtverletzung auch nicht vor, geht ein Geschädigter leer aus.

mimihanni 
Beitragsersteller
 11.09.2011, 20:19
@suzisorglos

Das ist ja total blöd! Aber wir können doch jetzt gar nix dafür, dass die Brille einen Kratzer hat - wir haben jetzt echt immer aufgepaßt - sogar die Brille immer nur mit Brillenputztuch geputzt. Es ist eine sehr starke Brille und besonders dünn geschliffen, daher ist das Glas sehr teuer!!!

Ist es echt gerecht, dass wir dann auf dem Schaden sitzen bleiben? P.S. - ob Aufsichtspflicht verletzt zutrifft, denn ich weiß nicht, wo die Eltern waren!

Ab wann ist denn das jetzt wieder der Fall? Bitte nochmal Hilfe?

Viele Versicherungen schließen mittlerweile die Schäden der nicht-deliktfähigen Kinder (unter 6 Jahren) ein. Im Zweifelsfall sollten die Eltern des Kindes, falls es nicht eingeschlossen ist, den Schaden doch eigentlich übernehmen?! Habt ihr mit ihnen gesprochen?

Bei Brillenschäden wird SEHR genau recherchiert. Da die Krankenkassen praktisch nichts mehr für Brillen zahlen, sollen die Haftpflichtversicherer jeden Kratzer bezahlen. Jeder Versuch zum Betrug wird angezeigt.

mimihanni 
Beitragsersteller
 11.09.2011, 20:14

Hallo!!!!!!! Ich will doch nicht betrügen - ich kenne mich nur mit den Begrifflichkeiten überhaupt nicht aus! Deshalb frage ich hier!

SgtMiller  11.09.2011, 10:32

Und so wird auch bei Handys, I.pods , Laptops und andere elektronische Geräte verfahren.