Handy dem Schwiegervater aus der Hand gefallen

6 Antworten

So wie ich das verstanden habe, ist dem Schwiegervater das Handy Deiner Frau runter gefallen. Also müsste die Versicherung des Schwiegervaters, wenn er eine hat, den Schaden ersetzen. Deine ersetzt logischerweise nichts. Die würde zahlen wenn Deiner Frau das Handy des Schwiegervaters runter gefallen wäre. Der der den Schaden verursacht, dessen Versicherung muss zahlen. Der Schwiegervater müsste nachsehen ob seiner Versicherung auch Familienangehörige ausschliesst.

Ich mache es mal kurz und knapp:

Nach einen Telefonat mit der HanseMerkur ist dieser Schaden nicht versichert. Es handelt sich um den Ausschluss für geliehene Gegenstände. Ich glaube, damit ist der Fall schon geklärt.

Stephansaler 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 14:26

das Handy war aber nicht geliehen! Er hat es nur genommen um für meine Frau ein Foto zu machen... gilt das auch als geliehen?

jona968  19.12.2012, 15:21
@DerHans

Damit ist die Sache gegessen - leider.

Er hatte das Handy in dem Moment in Obhut, weil er es benutzt hat. Wenn es ihm dann hinfällt, ist das so als ob es sein eigenes wäre. Das ist mit den oben geschilderten Ausschlüssen gemeint. Da zahlt kein Haftpflichtversicherer. Für ein paar € Beitrag bekommt man so schnel kein neues Handy.

Stephansaler 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 15:20

für was sind denn überhaupt solche Versicherungen?

Ich kann doch gar nix dafür, dass mein Handy kaputt geht..

die Versicherung zahlt nicht, siehe dazu Punkt 6.

Schäden innerhalb der Familie sind nicht abgedeckt

jona968  19.12.2012, 13:27
  1. Haftpflichtansprüche a) aus Schadenfällen von Angehörigen der versicherten Person, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und - kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)

Nein, das ist falsch. Die Schwiegereltern leben in der Ukraine und nicht in häuslicher Gemeinschaft.

Stephansaler 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 13:29
@jona968

wie schon gesagt, meine Schwiegermutter wohnt tatsächlich bei uns während des Besuchts, der Vater ist nur ab und zu bei uns, die meiste Zeit bei der Schwester der Frau

TinaHausten  19.12.2012, 13:41
@Stephansaler

es geht doch aber um die Versicherung, in dem Fall müsste die Versicherung deines Schwiegervaters bezahlen, und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine ukrainische Versicherung dein Handy bezahlt,

DerHans  19.12.2012, 15:05
@TinaHausten

Der Ausschluss kommt von "geliehenen Sachen"

Stephansaler 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 13:26

aber nicht in einer häuslichen Gemeinschaft

die sind aber nur zu Besuch bei uns. und zwar die SChwiegermutter wohnt bei uns und der Schwiegervater bei der Schwester meiner Frau, also nicht in einerhäuslichen Gemeinschaft. Ist dann die Formulierung i.O. hatte zum Glück noch nie Problemme mit den VErsicherungen..

DerHans  19.12.2012, 15:04

Guter Versuch, auf die Tour die Reisekosten wieder rein zu holen. Das endet sehr schnell vor dem Richter.

Stephansaler 
Beitragsersteller
 19.12.2012, 15:58
@DerHans

Das ist eine miese Unterstellung!!!! Lassen Sie Ihre Vermutungen bei sich!

Ich verdiene genug und kann mir tausende solche Handys leisten! Es ging hier um Prinzip!

Als Versicherungskaufmann haben Siesicher genug Versicherungsfirmen und Kunden betrogen, schauen Sie bitte in Ihr Gewissen rein!

Schönen Tag noch!