Handy dem Schwiegervater aus der Hand gefallen
Hallo alle zusammen!
Ich habe eine Frage bezüglich Reise-Haftpflichtversicherung, und zwar:
Meine Frau kommt aus der Ukraine und meine Schwiegereltern sind zu Besuch bei uns, da wir Eltern geworden sind! Sie waren schon öfters bei uns und wir schliessen jedes Mal eine Reise-Haftpflichtversicherung ab, bis jetzt immer bei ADAC, dieses Mal bei Hansemerkur (Reise-Haftpflicht (AG; Tarif VB-RS 2008)). Am 14.12. haben wir (mein Schwiegervater und ich) meine Frau und Kind vom Krankenhaus abgeholt. Vor der Haustür wollte mein Schwiegervater ein Erinnerungsfoto machen, leider hatte er keine Kamera dabei. Er hat meine Frau gebeten, ihm ihr Handy zu geben. Das hat sie auch getan. Leider ist ihm das Handy aus der Hand gefallen, bevor er noch das Foto machen konnte, und ist auf den Boden und in eine (Schnee-)Pfütze gefallen. Die LAune war natürlich im Keller. Das Handy haben wir im ausgeschalteten Zustand getrocknet. Danach ließ es sich einschalten, aber wir sahen in der rechten Ecke einen Riss und man konnte im rechten Drittel auf dem Handy nix ablesen... Äußerlich kein Schaden zu sehen. Am WE habe ich dann doch an die Versicherung gedacht und da auch am Montag angerufen, die nette Dame meinte, wir sollen einen Schadensformular ausfüllen und Kostenvoranschlag beilegen. Ich war gestern im O2 LAden, die Reparatur, falls reparabel würde ca. 160€ kosten, falls Wasserschaden vorliegt, dann neues Handy... Kostenvoranschlag kommt nächste Tage.
Die Schwiegereltern bleiben noch ca. 2 Wochen da. Wie sollen wir denn das Formular ausfüllen, der SChwiegervater spricht kein Deutsch und ich nur Paar Wörter Ukrinisch. Meine Frau kann selbstverständlich dolmetschen. Zahlt die VErsicherung überhaupt in solchen Fällen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
LG
Stephan
Auszug aus AGB: § 3 - Ausschlüsse 4. Haftpflichtansprüche wegen Schäden (mit Ausnahme der unter § 1 Ziffer 2 b) genannten Tatbestände) an fremden Sachen, die die versicherte Person gemietet, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder die Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind; .. 6. Haftpflichtansprüche a) aus Schadenfällen von Angehörigen der versicherten Person, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und - kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind); ... §1
h) für Mietsachschäden aus der Benutzung der zur Unterkunft auf Reisen vorübergehend zu privaten Zwecken gemieteten Räume in Gebäuden (z. B. Hotel- und Pensionszimmer, Ferienwohnungen, Bungalows) sowie der Räume, deren Benutzung im Zusammenhang mit der Beherbergung vorgesehen und gestattet ist (z. B. Speiseräume, Gemeinschaftsbäder). Die Deckungssumme beträgt je Mietsach- Schadenereignis 25.000 EUR. Die Gesamtleistung der HanseMerkur
6 Antworten
So wie ich das verstanden habe, ist dem Schwiegervater das Handy Deiner Frau runter gefallen. Also müsste die Versicherung des Schwiegervaters, wenn er eine hat, den Schaden ersetzen. Deine ersetzt logischerweise nichts. Die würde zahlen wenn Deiner Frau das Handy des Schwiegervaters runter gefallen wäre. Der der den Schaden verursacht, dessen Versicherung muss zahlen. Der Schwiegervater müsste nachsehen ob seiner Versicherung auch Familienangehörige ausschliesst.
Ich mache es mal kurz und knapp:
Nach einen Telefonat mit der HanseMerkur ist dieser Schaden nicht versichert. Es handelt sich um den Ausschluss für geliehene Gegenstände. Ich glaube, damit ist der Fall schon geklärt.
Natürlich ist das geliehen.
Damit ist die Sache gegessen - leider.
Er hatte das Handy in dem Moment in Obhut, weil er es benutzt hat. Wenn es ihm dann hinfällt, ist das so als ob es sein eigenes wäre. Das ist mit den oben geschilderten Ausschlüssen gemeint. Da zahlt kein Haftpflichtversicherer. Für ein paar € Beitrag bekommt man so schnel kein neues Handy.
für was sind denn überhaupt solche Versicherungen?
Ich kann doch gar nix dafür, dass mein Handy kaputt geht..
die Versicherung zahlt nicht, siehe dazu Punkt 6.
Schäden innerhalb der Familie sind nicht abgedeckt
- Haftpflichtansprüche a) aus Schadenfällen von Angehörigen der versicherten Person, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten Ehegatten, Eltern und Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder, Stiefeltern und - kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern und Kinder miteinander verbunden sind)
Nein, das ist falsch. Die Schwiegereltern leben in der Ukraine und nicht in häuslicher Gemeinschaft.
wie schon gesagt, meine Schwiegermutter wohnt tatsächlich bei uns während des Besuchts, der Vater ist nur ab und zu bei uns, die meiste Zeit bei der Schwester der Frau
es geht doch aber um die Versicherung, in dem Fall müsste die Versicherung deines Schwiegervaters bezahlen, und das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine ukrainische Versicherung dein Handy bezahlt,
Der Ausschluss kommt von "geliehenen Sachen"
aber nicht in einer häuslichen Gemeinschaft
die sind aber nur zu Besuch bei uns. und zwar die SChwiegermutter wohnt bei uns und der Schwiegervater bei der Schwester meiner Frau, also nicht in einerhäuslichen Gemeinschaft. Ist dann die Formulierung i.O. hatte zum Glück noch nie Problemme mit den VErsicherungen..
Guter Versuch, auf die Tour die Reisekosten wieder rein zu holen. Das endet sehr schnell vor dem Richter.
Das ist eine miese Unterstellung!!!! Lassen Sie Ihre Vermutungen bei sich!
Ich verdiene genug und kann mir tausende solche Handys leisten! Es ging hier um Prinzip!
Als Versicherungskaufmann haben Siesicher genug Versicherungsfirmen und Kunden betrogen, schauen Sie bitte in Ihr Gewissen rein!
Schönen Tag noch!
das Handy war aber nicht geliehen! Er hat es nur genommen um für meine Frau ein Foto zu machen... gilt das auch als geliehen?