Darf ich als Kind des Chefs einer Firma den Firmenwagen meines Vaters fahren? Versicherungstechnisch
Darf ich ? Oder muss man vorher die Versicherung ändern? Werde bald 18 und da würde sich der Firmenwagen gut anbieten.
9 Antworten
Versicherungstechnisch darfst du den Wagen fahren, wenn du ein sogenannter "Berechtigter" bist.
Das bist du, wenn du im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis bist und die Versicherungspolice das nicht ausschließt.
Den Führerschein machst du bald, das wäre also ok. Zu der anderen Bedingung hilft nur ein Blick in die Versicherungspolice, ob das so was steht wie "nur für Fahrer ab x Jahre" (oder so ähnlich).
Steuerrechtlich ist die Frage, wie dein Vater in der Firma eingestuft ist bzw. wie der Wagen dort versteuert wird. Hier würde ich dir raten, deinen Vater danach zu fragen. Denkbar wäre z.B. dass dein Vater die Privatnutzung des Wagens versteuert, dann ist deine Nutzung auch nicht weiter schädlich. Da aber auch andere Varianten denkbar sind, solltest du das mit ihm abstimmen.
Na klar, wenn dein Vater das erlaubt.
Firmenwagen werden doch sowieso meistens von Hinz und Kunz benutzt, außer vielleicht die Fahrzeuge der Geschäftsleitung. Dein Vater sollte sich bei seiner Versicherungsgesellschaft informieren, ob ein Zusatzbeitrag für Fahranfänger verlangt wird.
Das hängt vom Dienstwagenbenutzungsvertrag ab, den Dein Vater mit der Firma geschlossen hat. Wenn darin den Angehörigen die Fahrt genehmigt wurde, darfst Du fahren, sofern Du eine Fahrerlaubnis hast. Ohne ausdrückliche Genehmigung darfst du nicht fahren. In jedem Fall muß Dein Vater für die Kosten Deiner Fahrten aufkommen. Wenn Du den PKW mitbenutzen darfst, muß die Firma diese Mitbenutzung der Versicherung anzeigen. Die Versicherungskosten erhöhen sich dann. Das ist der beliebter Weg, wie man als Firmenchefin die Autos seiner Kinder über die Firma laufen lassen kann.
Generell bist du in der Haftpflicht des Wagens mitversichert, egal, was in der Police steht. Ein Teil- und Vollkaskoschutz besteht nur für dich, wenn in der Police vermerkt ist, dass jeder das Fahrzeug bewegen darf und etwaiger Versicherungsschutz besteht.
Neben der Betrachtung aus Versicherersicht muss man das ganze natürlich noch steuerlich betrachten: Wenn du das Fahrzeug privat und nicht im Auftrag der Firma nutzt, dürfen diese Kilometer natürlich nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Hey Max2608,
falls du einen Führerschein hast - ja, du darfst fahren! Es ist immer das Fahrzeug versichert!
Gruß siola55