Versichert bei Betrug?
Hi,
Ist man gegen den Schaden bei einem Betrug verischert?
Ein Freund arbeitete in einer Shell Tankstelle und wurde dort per Telefon aufgefordert, Guthabenkarten weiterzuleiten. Dies tat er auch nach Bestätigung durch den angeblichen Mann der Cheffin. Dieser Mann war jedoch wie sich im Nachhinein herausstellte nicht der Mann der Cheffin. So entstand ein 4-Stelliger Schaden. Ist er dazu verpflichtet, den Schaden zu bezahlen? Es könnte ja Fahrlässigkeit gewesen sein...
Ergänzung:
Tatsächlich hat sich herausgestellt, dass der Schaden vom Arbeitgeber bezahlt werden muss, also in diesem Fall Shell.
6 Antworten
Der Grad der Fahrlässigkeit wäre hier im Einzelfall festzustellen. Hinsichtlich der Haftung des AN gegenüber dem AG gilt:
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN regelmäßig nicht.
- Bei mittlerer Fahrlässigkeit haftet der AN anteilig nach dem Grad der Fahrlässigkeit.
- Bei grober Fahrlässigkeit haftet der AN i.d.R. voll.
Ich würde hier mindestens mittlere Fahrlässigkeit (mind. >30 %, eher > 50 %) vermuten. Einen höheren Grad der Fahrlässigkeit kann der AG beispielsweise darlegen, wenn er nachweisen kann, dass der AN zu diesem Thema geschult wurde oder es entsprechende -dem AN bekannte- Richtlinien im Unternehmen gibt, die der AN missachtet hat.
Der AN sollte prüfen, in welchem Umfang seine Privat-Haftpflichtversicherung für Regressforderungen des AG aufkommt und den Vorfall dort unverzüglich melden. Seitens des AG sind solche Schäden regelmäßig nicht versichert, da nicht versicherbar.
Gegen Trickbetrüger gibt es keine Versicherung. Wenn überhaupt, müsste er diesen schaden persönlich ersetzen.
Das kann man ihm auch als "grob fahrlässig" auslegen, wenn man ihm nicht gar unterstellt, mit diesem Betrüger gemeinsame Sache gemacht zu haben.
Ein Mann ist also gar nicht sein Arbeitgeber, er verrichtet seinen Job nicht so, wie es im Vertrag vereinbart wurde, also bezahlt er für seine Fehlerchen, wer sonst sollte, ist eigentlich komplett klar.
Ob er dafür haftet kommt auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Das muss zur Not ein Gericht klären. Eine Versicherung die der AN abschließen kann und dies deckt, gibt es nicht. Eine Vertrauensschadenversicherung haben fast keine AG, also sieht es auch da schlecht aus.
Keine Ahnung warum das fahrlässig vom AG sein soll.
Die Arbeitsgerichte gehen tatsächlich davon aus, dass der AG die AN hinsichtlich solcher Maschen schulen muss.
Dabei werden nach meiner Erfahrung eher überzogene Erwartungen an den AG als an den AN gestellt...
Man ist nie einfach mal so gegen irgendwas versichert. Man ist nur dann gegen irgendwas versichert, wenn man eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat.
In deinem geschilderten Fall gibt es sicherlich keine Versicherung. Das heißt aber noch lange nicht, dass "dein Freund" den Schaden bezahlen muss....
Bei der Shell handelt es sich glaube ich um eine GmbH (T.T GmbH).
Aber ist es nicht eher fahrlässig von der Tankstellenbetreiber-Seite aus? Dazu ist zu sagen, dass vor einem Monat in der selben Tankstelle mit gleicher Masche ein weiterer Kollege betrogen worden ist. Daraufhin hat uns die Leitung aber nicht aufmerksam gemacht.