"muttizettel“ wie viele Personen dürfen von der Erziehungsberechtigten Person beaufsichtigt werden?
Hi,
Wir wollen nächste Woche in einen Club gehen... ich bin 18 und 4 Freunde jeweils 17. Darf ich für alle vier den „muttizettel“ unterschreiben? Oder nur für eine Person?
Wenn möglich Gesetzesauszüge.
Liebe Grüße
Dddsssaaa
3 Antworten
Du bist mit 18 sicher nicht die Mutti der 17-jährigen, also darfst du auch keinen Muttizettel unterschreiben. Das macht die Mutti oder der Papa.
Gesetzlich gibt es keine Vorgabe (soweit ich weiß) wie viele Jugendliche betreut werden dürfen. Schließlich gehen ganze Gruppen von Kindern oder Jugendlichen mit dem Kindergarten, der Schule oder der Jugendgruppe eines Vereins auf diese Weise auf Reisen.
Allerdings sollte man darauf achten, dass man die Aufsicht auch wirklich wahrnehmen kann. Spätestens wenn einer der Jugendlichen in der Ecke liegt und du bekommst es nicht mit, wird es schwierig.
Eventuell sollte man auch nachfragen, ob der Club da besondere Regelungen hat.
Die Begleitperson muss ebenfalls unterschreiben.
Hallo,
Soweit ich weiß, schreibt das Jugendschutzgesetz keine Anzahl vor - zumindest steht im § 5 JuSchG selbst nichts davon. Aber unabhängig davon, kann der Club diesbezüglich Regelungen vornehmen, also ruft doch einfach mal an und fragt nach.
Liebe Grüße
Also du unterschreibst erst mal gar nichts, das machen die Erziehungsberechtigten, weil sie die Zustimmung geben müssen. Sie dürfen dich dort eintragen damit du die volljährige Begleitpersonen bist. Theoretisch darfst du auf allen vier Zettel stehen. Wie das dann der Club sieht, ist wieder was anderes. 😉